Tarife Spitex Bern 2026
Hier finden Sie die aktuellen Tarife für Spitex-Leistungen im Kanton Bern. Die Preise umfassen Pflegeleistungen, Patientenbeteiligung sowie Hauswirtschaft und Betreuung.
Pflegesituation im Kanton Bern
Bern als zweitgrösster Kanton der Schweiz hat ein breites Angebot an Pflegeleistungen und Unterstützung für pflegende Angehörige.
Im Kanton Bern werden pflegende Angehörige über die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion unterstützt.
KLV-Leistungen einfach erklärt
Die Spitex-Tarife basieren auf der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Sie unterscheidet drei Kategorien von Pflegeleistungen, die alle von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden:
A. Abklärung & Beratung
Bedarfsabklärung, Pflegeplanung und Beratung der Patienten und Angehörigen. Wird beim Eintritt in die Spitex und regelmässig durchgeführt.
B. Behandlungspflege
Medizinische Massnahmen wie Medikamentenverabreichung, Injektionen, Wundversorgung oder Blutdruckmessung. Nur durch Fachpersonal.
C. Grundpflege
Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen: Körperpflege, Essen anreichen, An- und Auskleiden, Mobilisierung, Toilettengang. Auch durch Angehörige möglich.
Gut zu wissen: Als pflegende/r Angehörige/r können Sie für Grundpflege (Kategorie C) entschädigt werden. Der Stundenlohn im Kanton Bern liegt bei CHF 28.00 bis CHF 39.90. Berechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Lohnrechner.
Tarife (Pflegeleistungen)
A. Massnahmen der Abklärung und Beratung
inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag
B. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung
C. Massnahmen der Grundpflege (Mischtarif)
Patientenbeteiligung pro Tag
Hinweis: Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet. Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit. Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung.
Tarife (Hauswirtschaft und Betreuung)
Steuerbares Jahreseinkommen in CHF
Wichtig: Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung.
Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde.
Die Tarife werden nach steuerbarem Jahreseinkommen und -vermögen festgelegt.
Ab steuerbarem Vermögen von CHF 100'000 werden 10% des übersteigenden Anteils als Einkommen angerechnet.
Für selbstbewohntes Eigenheim gilt eine Vermögensfreigrenze von CHF 300'000.
Bei fehlenden Angaben wird der Höchsttarif verrechnet.
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Als pflegende/r Angehörige/r können Sie sich bei einer Spitex-Organisation anstellen lassen und einen regulären Lohn erhalten. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. pfleg.ch ag begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
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Content last reviewed: April 2026.