Ihre Rechte als pflegende Angehörige in der Schweiz
Als pflegende/r Angehörige/r leisten Sie einen wertvollen Beitrag für Ihre Familie und die Gesellschaft. Das Schweizer Recht kennt Ihre Situation und gewährt Ihnen spezifische Rechte, vom Arbeitsrecht über den Sozialversicherungsschutz bis hin zur Entschädigung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese geltend machen können.
Arbeitsrechtliche Rechte
Seit dem 1. Januar 2021 gelten in der Schweiz erweiterte Rechte für Arbeitnehmende, die Angehörige pflegen. Das revidierte Obligationenrecht (OR) sieht vor, dass Sie bei dringenden familiären Ereignissen kurzfristig der Arbeit fernbleiben dürfen, ohne Lohnabzug und ohne dass Ihr Arbeitgeber dies verweigern kann.
Kurzabsenzen für die Pflege
Bei schwerer Krankheit oder Unfall eines nahestehenden Angehörigen haben Sie das Recht auf bis zu drei Tagen bezahlter Freistellung. Dies gilt für die Pflege von Kindern, Partnern und Eltern. Bei weiter entfernten Verwandten (z.B. Grosseltern) kann der Arbeitgeber die Freistellung verweigern, sofern keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Für längerfristige Pflegesituationen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit, Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten vereinbaren. Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit besteht nicht, doch viele Arbeitgeber zeigen sich entgegenkommend, besonders wenn Sie die Situation frühzeitig ansprechen.
Kündigungsschutz
Ein Kündigungsschutz im engeren Sinne existiert für pflegende Angehörige nicht. Allerdings darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht wegen Ihrer Pflegetätigkeit benachteiligen oder kündigen. Bei einer unrechtmässigen Kündigung können Sie beim Arbeitsgericht dagegen vorgehen. Dokumentieren Sie deshalb alle Absprachen und halten Sie Ihre Pflegesituation transparent.
Sozialversicherungsschutz
Wenn Sie über eine anerkannte Spitex-Organisation angestellt sind, sind Sie vollumfänglich sozialversichert. Das bedeutet: AHV/IV/EO, ALV, BVG und UVG werden direkt vom Lohn abgezogen. Ihre Pflegetätigkeit zählt damit für Ihre Altersvorsorge und Ihren Versicherungsschutz.
- AHV/IV/EO: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
- ALV: Arbeitslosenversicherung
- BVG: Berufliche Vorsorge (ab bestimmter Einkommensschwelle)
- UVG: Unfallversicherung
Informell pflegende Angehörige ohne Anstellung haben keinen automatischen Sozialversicherungsschutz. Um Ihre Rechte zu wahren, lohnt sich die Anstellung über eine Spitex. Mehr dazu auf unserer Seite zur Angehörigenpflege.
Entschädigungsansprüche
Ein zentrales Recht pflegender Angehöriger ist der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Das Bundesgericht hat 2019 bestätigt, dass die Krankenkasse die Kosten für von Angehörigen erbrachte Pflegeleistungen übernehmen muss, sofern diese über eine anerkannte Spitex angestellt sind.
Die Entschädigung liegt je nach Spitex-Organisation und Pflegeart bei bis zu CHF 51'900 pro Jahr (basierend auf 25h/Woche). Mit unserem Lohnrechner können Sie Ihren individuellen Anspruch in wenigen Minuten berechnen.
Ihre Rechte im Überblick
- Kurzabsenzen bei dringenden Pflegesituationen (bis 3 Tage)
- Vollständiger Sozialversicherungsschutz bei Spitex-Anstellung
- Anspruch auf Entschädigung von bis zu CHF 51'900 / Jahr
- Keine Benachteiligung wegen Pflegetätigkeit am Arbeitsplatz