Ihre Rechte als pflegende Angehörige in der Schweiz
Als pflegende/r Angehoerige/r leisten Sie einen wertvollen Beitrag fuer Ihre Familie und die Gesellschaft. Das Schweizer Recht kennt Ihre Situation und gewaehrt Ihnen spezifische Rechte, vom Arbeitsrecht ueber den Sozialversicherungsschutz bis hin zur Entschaedigung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese geltend machen koennen.
Arbeitsrechtliche Rechte
Seit dem 1. Januar 2021 gelten in der Schweiz erweiterte Rechte fuer Arbeitnehmende, die Angehoerige pflegen. Das revidierte Obligationenrecht (OR) sieht vor, dass Sie bei dringenden familiaeren Ereignissen kurzfristig der Arbeit fernbleiben duerfen, ohne Lohnabzug und ohne dass Ihr Arbeitgeber dies verweigern kann.
Kurzabsenzen fuer die Pflege
Bei schwerer Krankheit oder Unfall eines nahestehenden Angehoerigen haben Sie das Recht auf bis zu drei Tagen bezahlter Freistellung. Dies gilt fuer die Pflege von Kindern, Partnern und Eltern. Bei weiter entfernten Verwandten (z.B. Grosseltern) kann der Arbeitgeber die Freistellung verweigern, sofern keine aussergewoehnlichen Umstaende vorliegen.
Fuer laengerfristige Pflegesituationen koennen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit, Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten vereinbaren. Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit besteht nicht, doch viele Arbeitgeber zeigen sich entgegenkommend, besonders wenn Sie die Situation fruehzeitig ansprechen.
Kuendigungsschutz
Ein Kuendigungsschutz im engeren Sinne existiert fuer pflegende Angehoerige nicht. Allerdings darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht wegen Ihrer Pflegetaetigkeit benachteiligen oder kuendigen. Bei einer unrechtmaessigen Kuendigung koennen Sie beim Arbeitsgericht dagegen vorgehen. Dokumentieren Sie deshalb alle Absprachen und halten Sie Ihre Pflegesituation transparent.
Sozialversicherungsschutz
Wenn Sie ueber eine anerkannte Spitex-Organisation angestellt sind, sind Sie vollumfaenglich sozialversichert. Das bedeutet: AHV/IV/EO, ALV, BVG und UVG werden direkt vom Lohn abgezogen. Ihre Pflegetaetigkeit zaehlt damit fuer Ihre Altersvorsorge und Ihren Versicherungsschutz.
- AHV/IV/EO: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
- ALV: Arbeitslosenversicherung
- BVG: Berufliche Vorsorge (ab bestimmter Einkommensschwelle)
- UVG: Unfallversicherung
Informell pflegende Angehoerige ohne Anstellung haben keinen automatischen Sozialversicherungsschutz. Um Ihre Rechte zu wahren, lohnt sich die Anstellung ueber eine Spitex. Mehr dazu auf unserer Seite zur Angehoerigenpflege.
Entschaedigungsansprueche
Ein zentrales Recht pflegender Angehoeriger ist der Anspruch auf eine angemessene Entschaedigung. Das Bundesgericht hat 2019 bestaetigt, dass die Krankenkasse die Kosten fuer von Angehoerigen erbrachte Pflegeleistungen uebernehmen muss, sofern diese ueber eine anerkannte Spitex angestellt sind.
Die Entschaedigung liegt je nach Spitex-Organisation und Pflegeart bei bis zu CHF 51'900 pro Jahr (basierend auf 25h/Woche). Mit unserem Lohnrechner koennen Sie Ihren individuellen Anspruch in wenigen Minuten berechnen.
Ihre Rechte im Ueberblick
- Kurzabsenzen bei dringenden Pflegesituationen (bis 3 Tage)
- Vollstaendiger Sozialversicherungsschutz bei Spitex-Anstellung
- Anspruch auf Entschaedigung von bis zu CHF 51'900 / Jahr
- Keine Benachteiligung wegen Pflegetaetigkeit am Arbeitsplatz