Kosten der Pflege zu Hause: Was kommt auf Sie zu?
Die Pflege eines Angehoerigen zu Hause verursacht Kosten, fuer professionelle Unterstuetzung, Hilfsmittel und oft auch indirekt durch reduzierte Erwerbstaetigkeit. Wer traegt was? Welche Leistungen uebernimmt die Krankenkasse, und was muessen Sie selbst bezahlen? Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine Uebersicht ueber die Kosten der Pflege zu Hause in der Schweiz.
Kostenuebersicht: Wer zahlt was?
Die Kosten der Pflege zu Hause setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die Grundversicherung der Krankenkasse uebernimmt die Kosten fuer medizinisch notwendige Pflegeleistungen. Dazu gehoeren Grundpflege (Koerperpflege, Ernaehrung, Mobilitaet) und medizinische Behandlungen durch die Spitex.
Die gepflegte Person muss einen Selbstbehalt und eine Franchise tragen, wie bei anderen Leistungen der Krankenversicherung auch. Zusaetzlich koennen Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Pflegebett) anfallen. Ein Teil davon wird von der Krankenkasse uebernommen, der Rest von der pflegebeduerftigen Person oder deren Angehoerigen getragen.
Reine Betreuungsleistungen (z.B. Gesellschaft, Begleitung) werden von der Grundversicherung nicht uebernommen. Hier muessen die Kosten selbst getragen oder ueber Ergaenzungsleistungen finanziert werden.
Was die Krankenkasse uebernimmt
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) deckt die Kosten fuer medizinisch indizierte Pflege zu Hause. Voraussetzung ist eine aerztliche Verordnung und die Anerkennung durch die Krankenkasse. Die Spitex-Leistungen werden dann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Wenn Sie als Angehoerige/r die Pflege uebernehmen und ueber eine anerkannte Spitex angestellt sind, uebernimmt die Krankenkasse auch Ihre Entschaedigung. Die Hoehe liegt je nach Spitex-Organisation bei bis zu CHF 51'900 pro Jahr (basierend auf 25h/Woche). Mit unserem Lohnrechner koennen Sie Ihren Anspruch berechnen.
Wichtig: Die Krankenkasse zahlt nur fuer Leistungen, die im Pflegeplan festgehalten und von der Spitex abgerechnet werden. Eine informelle Pflege ohne Anstellung wird nicht verguetet, deshalb lohnt sich die offizielle Anstellung ueber eine Spitex-Organisation.
Ergaenzungsleistungen und Hilflosenentschaedigung
Personen mit geringem Einkommen und Vermoegen koennen Ergaenzungsleistungen zur AHV/IV (EL) beantragen. Diese decken den Lebensbedarf inklusive Pflegekosten, die nicht von der Krankenkasse uebernommen werden.
Die Hilflosenentschaedigung (HE) der AHV/IV wird an Personen ausgerichtet, die bei alltaeglichen Verrichtungen regelmaessig auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist unabhaengig vom Einkommen und kann zur Finanzierung von Pflegeleistungen verwendet werden. Die Hoehe haengt von der Pflegestufe (leicht, mittel, schwer) ab.
Mehr dazu erfahren Sie auf unseren Seiten zur Hilflosenentschaedigung und zur Angehoerigenpflege.
Entschaedigung fuer pflegende Angehoerige
Wenn Sie als Angehoerige/r die Pflege uebernehmen, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Entschaedigung. Diese wird von der Krankenkasse ueber die Spitex finanziert. Sie muessen also nichts aus der eigenen Tasche zahlen. Im Gegenteil: Sie erhalten einen regulaeren Lohn mit Sozialversicherungsbeitraegen.
Die Entschaedigung gleicht einen Teil Ihrer Aufwendungen aus und kann dazu beitragen, dass Sie weniger Erwerbsarbeit reduzieren muessen. Pruefen Sie mit unserem Lohnrechner, ob Sie Anspruch haben. Die Abklaerung ist kostenlos und unverbindlich.
Die Kosten der Pflege zu Hause sind gut planbar, wenn Sie die Finanzierungsquellen kennen. Krankenkasse, Hilflosenentschaedigung und Ergaenzungsleistungen bilden zusammen ein solides Fundament. Als pflegende/r Angehoerige/r muessen Sie die Pflege nicht unentgolten leisten. Informieren Sie sich ueber Ihre Rechte.