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Kosten der Pflege zu Hause: Was kommt auf Sie zu?

Die Pflege eines Angehörigen zu Hause verursacht Kosten, für professionelle Unterstützung, Hilfsmittel und oft auch indirekt durch reduzierte Erwerbstätigkeit. Wer trägt was? Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse, und was müssen Sie selbst bezahlen? Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine Übersicht über die Kosten der Pflege zu Hause in der Schweiz.

Kostenüberblick: Wer zahlt was?

Die Kosten der Pflege zu Hause setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Pflegeleistungen. Dazu gehören Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und medizinische Behandlungen durch die Spitex.

Die gepflegte Person muss einen Selbstbehalt und eine Franchise tragen, wie bei anderen Leistungen der Krankenversicherung auch. Zusätzlich können Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Pflegebett) anfallen. Ein Teil davon wird von der Krankenkasse übernommen, der Rest von der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen getragen.

Reine Betreuungsleistungen (z.B. Gesellschaft, Begleitung) werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Hier müssen die Kosten selbst getragen oder über Ergänzungsleistungen finanziert werden.

Was die Krankenkasse übernimmt

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) deckt die Kosten für medizinisch indizierte Pflege zu Hause. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und die Anerkennung durch die Krankenkasse. Die Spitex-Leistungen werden dann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Wenn Sie als Angehörige/r die Pflege übernehmen und über eine anerkannte Spitex angestellt sind, übernimmt die Krankenkasse auch Ihre Entschädigung. Die Höhe liegt je nach Spitex-Organisation bei bis zu CHF 51'900 pro Jahr (basierend auf 25h/Woche). Mit unserem Lohnrechner können Sie Ihren Anspruch berechnen.

Wichtig: Die Krankenkasse zahlt nur für Leistungen, die im Pflegeplan festgehalten und von der Spitex abgerechnet werden. Eine informelle Pflege ohne Anstellung wird nicht vergütet, deshalb lohnt sich die offizielle Anstellung über eine Spitex-Organisation.

Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung

Personen mit geringem Einkommen und Vermögen können Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) beantragen. Diese decken den Lebensbedarf inklusive Pflegekosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Hilflosenentschädigung (HE) der AHV/IV wird an Personen ausgerichtet, die bei alltäglichen Verrichtungen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist unabhängig vom Einkommen und kann zur Finanzierung von Pflegeleistungen verwendet werden. Die Höhe hängt von der Pflegestufe (leicht, mittel, schwer) ab.

Mehr dazu erfahren Sie auf unseren Seiten zur Hilflosenentschädigung und zur Angehörigenpflege.

Entschädigung für pflegende Angehörige

Wenn Sie als Angehörige/r die Pflege übernehmen, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese wird von der Krankenkasse über die Spitex finanziert. Sie müssen also nichts aus der eigenen Tasche zahlen. Im Gegenteil: Sie erhalten einen regulären Lohn mit Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Entschädigung gleicht einen Teil Ihrer Aufwendungen aus und kann dazu beitragen, dass Sie weniger Erwerbsarbeit reduzieren müssen. Prüfen Sie mit unserem Lohnrechner, ob Sie Anspruch haben. Die Abklärung ist kostenlos und unverbindlich.

Die Kosten der Pflege zu Hause sind gut planbar, wenn Sie die Finanzierungsquellen kennen. Krankenkasse, Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen bilden zusammen ein solides Fundament. Als pflegende/r Angehörige/r müssen Sie die Pflege nicht unentgolten leisten. Informieren Sie sich über Ihre Rechte.