Beruf und Pflege vereinbaren: So gelingt es
Beruf und Angehoerigenpflege unter einen Hut zu bringen, ist eine grosse Herausforderung. Viele pflegende Angehoerige reduzieren ihre Arbeitszeit, verzichten auf Karriereschritte oder geben den Job ganz auf. Dabei gibt es gesetzliche Rechte und praktische Moeglichkeiten, die Vereinbarkeit zu verbessern. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Beruf und Pflege besser koordinieren koennen.
Flexible Arbeitsmodelle
Viele Arbeitgeber bieten flexible Arbeitsmodelle an, die sich gut mit der Pflege vereinbaren lassen. Dazu gehoeren Teilzeit, Homeoffice, Gleitzeit oder Jobsharing. Ob Sie einen gesetzlichen Anspruch haben, haengt von Ihrem Arbeitsvertrag und der Unternehmensgroesse ab.
Teilzeitbeschaeftigte haben in der Schweiz das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, vorausgesetzt, sie sind mindestens ein Jahr im Betrieb und die Reduktion ist betrieblich zumutbar. Bei kleineren Betrieben (unter 15 Mitarbeitenden) gelten Ausnahmen. Sprechen Sie fruehzeitig mit Ihrem Vorgesetzten, oft finden sich individuelle Loesungen.
Homeoffice kann die Vereinbarkeit erheblich erleichtern: Sie sparen Pendelzeit und koennen bei Bedarf schneller bei Ihrem Angehoerigen sein. Seit der Pandemie sind viele Arbeitgeber flexibler geworden. Nutzen Sie diese Entwicklung fuer Ihre Situation.
Gesetzliche Grundlagen
Das Obligationenrecht (OR) gewaehrt Ihnen bei schwerer Krankheit oder Unfall eines nahestehenden Angehoerigen das Recht auf bis zu drei Tage bezahlter Freistellung. Diese Kurzabsenz koennen Sie ohne Vorankuendigung in Anspruch nehmen, der Arbeitgeber darf sie nicht verweigern.
Fuer laengerfristige Pflegesituationen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung oder Reduktion. Allerdings darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht wegen Ihrer Pflegetaetigkeit benachteiligen. Eine Kuendigung allein aufgrund Ihrer Rolle als pflegende/r Angehoerige/r waere unrechtmaessig.
Zusaetzlich koennen Sie Betreuungsgutschriften bei der AHV geltend machen. Diese verbessern Ihre Altersrente. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Angehoerigenpflege.
Tipps fuer das Gespraech mit dem Arbeitgeber
Ein offenes Gespraech mit Ihrem Arbeitgeber ist der erste Schritt zu einer besseren Vereinbarkeit. So bereiten Sie sich vor:
- Fruehzeitig informieren: Warten Sie nicht, bis die Situation eskaliert. Je eher Sie Bescheid geben, desto mehr Spielraum hat Ihr Arbeitgeber fuer Loesungen.
- Konkrete Wuensche formulieren: Ueberlegen Sie sich, welche Anpassungen Ihnen helfen wuerden, z.B. feste Zeiten fuer Pflegetermine, Homeoffice an bestimmten Tagen oder eine Reduktion auf 80%.
- Loesungsvorschlaege mitbringen: Zeigen Sie, wie Ihre Arbeit trotz Anpassung erledigt werden kann. Vielleicht koennen Aufgaben umverteilt oder Deadlines verschoben werden.
- Schriftlich festhalten: Vereinbarungen sollten schriftlich dokumentiert werden, fuer Ihre Planungssicherheit und fuer den Fall von Personalwechseln.
Entlastungsangebote nutzen
Sie muessen nicht alles alleine stemmen. Nutzen Sie vorhandene Entlastungsangebote:
- Spitex: Professionelle Pflegefachpersonen uebernehmen Teile der Pflege und entlasten Sie zeitlich.
- Entschaedigung fuer Angehoerigenpflege: Wenn Sie ueber eine Spitex angestellt sind, erhalten Sie eine Entschaedigung. Das kann eine Reduktion der Erwerbsarbeit finanziell ausgleichen. Pruefen Sie Ihren Anspruch mit unserem Lohnrechner.
- Betreuungsangebote: Tagesstaetten oder Kurzzeitpflege geben Ihnen Zeit fuer den Beruf.
- Familienunterstuetzung: Sprechen Sie mit anderen Familienmitgliedern ueber eine faire Aufteilung der Pflege.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gelingt am besten, wenn Sie Ihre eigenen Grenzen kennen und Unterstuetzung annehmen. Informieren Sie sich ueber Ihre Rechte und nutzen Sie die verfuegbaren Angebote. Sie haben Anspruch darauf.