Beruf und Pflege vereinbaren: So gelingt es
Beruf und Angehörigenpflege unter einen Hut zu bringen, ist eine grosse Herausforderung. Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit, verzichten auf Karriereschritte oder geben den Job ganz auf. Dabei gibt es gesetzliche Rechte und praktische Möglichkeiten, die Vereinbarkeit zu verbessern. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Beruf und Pflege besser koordinieren können.
Flexible Arbeitsmodelle
Viele Arbeitgeber bieten flexible Arbeitsmodelle an, die sich gut mit der Pflege vereinbaren lassen. Dazu gehören Teilzeit, Homeoffice, Gleitzeit oder Jobsharing. Ob Sie einen gesetzlichen Anspruch haben, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag und der Unternehmensgrösse ab.
Teilzeitbeschäftigte haben in der Schweiz das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, vorausgesetzt, sie sind mindestens ein Jahr im Betrieb und die Reduktion ist betrieblich zumutbar. Bei kleineren Betrieben (unter 15 Mitarbeitenden) gelten Ausnahmen. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Vorgesetzten, oft finden sich individuelle Lösungen.
Homeoffice kann die Vereinbarkeit erheblich erleichtern: Sie sparen Pendelzeit und können bei Bedarf schneller bei Ihrem Angehörigen sein. Seit der Pandemie sind viele Arbeitgeber flexibler geworden. Nutzen Sie diese Entwicklung für Ihre Situation.
Gesetzliche Grundlagen
Das Obligationenrecht (OR) gewährt Ihnen bei schwerer Krankheit oder Unfall eines nahestehenden Angehörigen das Recht auf bis zu drei Tage bezahlter Freistellung. Diese Kurzabsenz können Sie ohne Vorankündigung in Anspruch nehmen, der Arbeitgeber darf sie nicht verweigern.
Für längerfristige Pflegesituationen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung oder Reduktion. Allerdings darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht wegen Ihrer Pflegetätigkeit benachteiligen. Eine Kündigung allein aufgrund Ihrer Rolle als pflegende/r Angehörige/r wäre unrechtmässig.
Zusätzlich können Sie Betreuungsgutschriften bei der AHV geltend machen. Diese verbessern Ihre Altersrente. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Angehörigenpflege.
Tipps für das Gespräch mit dem Arbeitgeber
Ein offenes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber ist der erste Schritt zu einer besseren Vereinbarkeit. So bereiten Sie sich vor:
- Frühzeitig informieren: Warten Sie nicht, bis die Situation eskaliert. Je eher Sie Bescheid geben, desto mehr Spielraum hat Ihr Arbeitgeber für Lösungen.
- Konkrete Wünsche formulieren: Überlegen Sie sich, welche Anpassungen Ihnen helfen würden, z.B. feste Zeiten für Pflegetermine, Homeoffice an bestimmten Tagen oder eine Reduktion auf 80%.
- Lösungsvorschläge mitbringen: Zeigen Sie, wie Ihre Arbeit trotz Anpassung erledigt werden kann. Vielleicht können Aufgaben umverteilt oder Deadlines verschoben werden.
- Schriftlich festhalten: Vereinbarungen sollten schriftlich dokumentiert werden, für Ihre Planungssicherheit und für den Fall von Personalwechseln.
Entlastungsangebote nutzen
Sie müssen nicht alles alleine stemmen. Nutzen Sie vorhandene Entlastungsangebote:
- Spitex: Professionelle Pflegefachpersonen übernehmen Teile der Pflege und entlasten Sie zeitlich.
- Entschädigung für Angehörigenpflege: Wenn Sie über eine Spitex angestellt sind, erhalten Sie eine Entschädigung. Das kann eine Reduktion der Erwerbsarbeit finanziell ausgleichen. Prüfen Sie Ihren Anspruch mit unserem Lohnrechner.
- Betreuungsangebote: Tagesstätten oder Kurzzeitpflege geben Ihnen Zeit für den Beruf.
- Familienunterstützung: Sprechen Sie mit anderen Familienmitgliedern über eine faire Aufteilung der Pflege.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gelingt am besten, wenn Sie Ihre eigenen Grenzen kennen und Unterstützung annehmen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und nutzen Sie die verfügbaren Angebote. Sie haben Anspruch darauf.