Pflegegeld Glarus: Ihr Guide zu Anspruch & Höhe 2026
Glarus bietet pflegenden Angehörigen Unterstützung und Entschädigung über die kantonale Spitex-Organisation. Erfahren Sie alles über die Entschädigung für Angehörigenpflege im Kanton Glarus, von den Voraussetzungen bis zur Beantragung.
Entschädigung über Spitex-Organisationen in Glarus
CHF 50'310
/ Jahr
Dies entspricht einer möglichen jährlichen Auszahlung bei einem Pflegeaufwand von 25 Stunden pro Woche. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation und der zuständigen Spitex-Organisation ab.
Voraussetzungen in Glarus
Die pflegebedürftige Person wohnt in Glarus
Es besteht eine ärztliche Verordnung für Pflege zu Hause
Die pflegebedürftige Person hat Anspruch auf Hilflosenentschädigung oder Spitex-Leistungen
Die pflegende Person ist ein Angehöriger oder eine nahestehende Person
Die Pflege umfasst mindestens 30 Minuten pro Tag
Beantragungsprozess
Der Kanton Glarus regelt die Angehörigenpflege über das Gesundheitsgesetz und die Spitex.
Anspruch prüfen
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Kontakt aufnehmen
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Unterlagen einreichen
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente.
Entschädigung erhalten
Nach Bewilligung erhalten Sie Ihre monatliche Entschädigung.