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Kanton BL Entschädigung bis CHF 40.30/Std.

Angehörigenpflege im Kanton Basel-Landschaft

Im Kanton Basel-Landschaft profitieren pflegende Angehörige von einem gut ausgebauten Spitex-Netzwerk mit dem Spitex Verband...

Gut ausgebautes Spitex-Netzwerk unter dem Dachverband BasellandEntschädigung bis CHF 40.30/Std.Kantonale Fördergelder durch die VGD
Angehörige unterstützt eine ältere Person zu Hause

Vor Ort wichtig

Gut ausgebautes Spitex-Netzwerk unter dem Dachverband Baselland

Wichtige regionale Stellen in Basel-Landschaft: Spitex Verband Baselland und Spitex Liestal.

Das zeichnet Basel-Landschaft aus

Gut ausgebautes Spitex-Netzwerk unter dem Dachverband Baselland

Entschädigung bis CHF 40.30/Std.

Kantonale Fördergelder durch die VGD

Enge Zusammenarbeit mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt

Wichtige Punkte in Basel-Landschaft

Im Kanton Basel-Landschaft benötigen Sie eine ärztliche Verordnung des Pflegebedarfs. Die pflegebedürftige Person muss im Kanton wohnhaft sein. Die Anstellung erfolgt über eine anerkannte Spitex-Organisation, eine Pflegeausbildung ist nicht erforderlich.

Im Kanton Basel-Landschaft sind besonders Spitex Verband Baselland und Spitex Liestal wichtige Anlaufstellen für die praktische Umsetzung vor Ort.

Die kantonale Ausgestaltung reicht von CHF 28.30 bis CHF 40.30 pro Stunde und wird durch die zuständige Organisation konkret eingeordnet.

Gut ausgebautes Spitex-Netzwerk unter dem Dachverband Baselland

So funktioniert es in Basel-Landschaft

In Basel-Landschaft sind besonders Spitex Verband Baselland, Spitex Liestal und die kantonalen Fachstellen für die praktische Umsetzung relevant. Deshalb lohnt sich der Blick auf den lokalen Ablauf statt auf eine rein allgemeine Beschreibung.

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Ausgangslage in Basel-Landschaft einordnen

Basel-Landschaft unterstützt pflegende Angehörige über das Gesundheitsgesetz und die Spitex-Organisationen.

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Voraussetzungen und Unterlagen klären

Im Kanton Basel-Landschaft benötigen Sie eine ärztliche Verordnung des Pflegebedarfs. Die pflegebedürftige Person muss im Kanton wohnhaft sein. Die Anstellung erfolgt über eine anerkannte Spitex-Organisation, eine Pflegeausbildung ist nicht erforderlich.

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Passende Stellen kontaktieren

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) des Kantons Basel-Landschaft ist unter 061 552 59 40 erreichbar. Der Spitex Verband Baselland und die Spitex Liestal bieten ebenfalls kostenlose Beratungen an. pfleg.ch ag berät Sie unverbindlich.

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Vergütung laufend absichern

Im Kanton Basel-Landschaft beträgt die Entschädigung bis zu CHF 40.30 pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt über den Spitex Verband Baselland oder regionale Spitex-Organisationen. Jährlich sind Entschädigungen von CHF 25'000 bis CHF 48'000 möglich.

Häufige Fragen zur Angehörigenpflege in Basel-Landschaft

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Voraussetzungen, regionaler Einordnung und Vergütung in Basel-Landschaft.

Pflegen Sie Angehörige in Basel-Landschaft?

Wir klären mit Ihnen, welche Rolle Spitex Verband Baselland in Basel-Landschaft übernimmt und wie Sie den Weg bis zur Vergütung sauber aufsetzen.