Behandlungspflege zu Hause
Wir führen ärztlich verordnete Behandlungen sicher und professionell bei Ihnen zu Hause durch – von Medikamentengaben über Injektionen bis zur Wundversorgung. So vermeiden Sie unnötige Spitalaufenthalte.
Unsere Behandlungsleistungen
Medikamentengabe
Verabreichung von Tabletten, Tropfen, Sprays und anderen Medikamenten gemäss ärztlicher Anordnung.
Injektionen
Intramuskuläre und subkutane Injektionen, z.B. Insulin-Spritzen oder Blutverdünner.
Wundversorgung
Professionelle Pflege von akuten und chronischen Wunden, Verbände wechseln.
Katheter-Pflege
An- und Ablegen von Blasenkathetern, Pflege von Suprapubiskathetern.
Weitere Behandlungsleistungen
Voraussetzungen
Wichtig: Behandlungspflege erfordert eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung muss vom behandelnden Arzt ausgestellt und unterzeichnet sein.
Ärztliche Verordnung
Vom Arzt ausgestellt
Gültigkeit
4 Wochen, verlängerbar
Ernsthafte Erkrankung
Auf Krankheit zurückzuführen
Kosten & Übernahme
Gute Nachrichten: Auch Behandlungspflege wird von der Krankenversicherung übernommen. Nach einem Spitalaufenthalt sind Sie die ersten 14 Tage von der Patientenbeteiligung befreit.
So funktioniert es
Ärztliche Verordnung
Ihr Arzt erstellt die Verordnung.
Erstbesuch
Wir besprechen die Behandlung mit Ihnen.
Kostenabklärung
Wir klären mit Ihrer Kasse ab.
Behandlung beginnt
Ihre regelmässige Betreuung startet.
Unterschied Grundpflege vs. Behandlungspflege
| Grundpflege | Behandlungspflege | |
|---|---|---|
| Art | Alltägliche Verrichtungen | Medizinische Massnahmen |
| Beispiele | Körperpflege, Ankleiden, Essen | Injektionen, Wundversorgung, Infusionen |
| Durchführung | Fachpersonen oder Angehörige | Nur qualifiziertes Fachpersonal |
| KLV-Tarif (max.) | CHF 52.60/Std. | CHF 63.00/Std. |
| Krankenkasse | Ja (KVG) | Ja (KVG) |
Mehr zu den Grundpflege-Leistungen auf unserer Seite Grundpflege zu Hause. Einen Überblick über alle Tarife finden Sie unter Pflegegeld Schweiz.
Was kostet Behandlungspflege?
Der maximale KLV-Tarif für Behandlungspflege liegt bei CHF 63.00 pro Stunde (Langzeitpflege) bzw. CHF 53.65 (Akut- und Übergangspflege). Die effektiven Kosten hängen vom Kanton und der Spitex-Organisation ab.
Sie bezahlen als Patient/in:
- Patientenbeteiligung: CHF 7.65 pro Tag (Langzeitpflege)
- Jahresfranchise und Selbstbehalt 10% wie bei anderen KVG-Leistungen
- Nach Spitalaufenthalt: 14 Tage keine Patientenbeteiligung (Akut- und Übergangspflege)
Häufige Fragen zur Behandlungspflege
Antworten zu ärztlicher Verordnung, Kostenübernahme und Durchführung der Behandlungspflege zu Hause.
Haben Sie eine ärztliche Verordnung?
Melden Sie sich bei uns – wir organisieren die Behandlungspflege schnell und unkompliziert. Ohne Verordnung helfen wir Ihnen bei der Beschaffung.