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Psychische Pflege zu Hause: Angehörige mit psychischen Erkrankungen betreuen

Die Pflege von Angehörigen mit psychischen Erkrankungen wie Demenz, Depression oder Angststörungen stellt besondere Anforderungen. Neben der körperlichen Pflege braucht es Geduld, Verständnis und oft eine rund-um-die-Uhr-Betreuung. In der Schweiz haben auch pflegende Angehörige von psychisch erkrankten Personen Anspruch auf Entschädigung.

Was umfasst psychische Pflege?

Psychische Pflege zu Hause geht weit über die klassische Körperpflege hinaus. Sie umfasst:

  • Tagesstrukturierung: Einen geregelten Tagesablauf sicherstellen, der Orientierung und Sicherheit gibt
  • Überwachung: Dauernde persönliche Überwachung bei Weglauftendenz, Selbstgefährdung oder Verwirrtheit
  • Medikamentenmanagement: Sicherstellen, dass Psychopharmaka korrekt und regelmässig eingenommen werden
  • Krisenintervention: Deeskalation bei Unruhe, Angst oder aggressivem Verhalten
  • Grundpflege: Bei fortgeschrittenen Erkrankungen wie Demenz auch Hilfe bei Körperpflege, Essen und Ankleiden

Besondere Herausforderungen für Angehörige

Psychische Pflege belastet Angehörige oft stärker als körperliche Pflege. Die Gründe:

  • Emotionale Belastung: Die Persönlichkeitsveränderungen des erkrankten Angehörigen (z.B. bei Demenz) sind emotional besonders schwer zu verarbeiten
  • Unvorhersehbarkeit: Psychische Zustände können stark schwanken, was die Planung erschwert
  • Isolation: Viele Angehörige ziehen sich zurück, weil sie die Betreuung nicht unterbrechen können
  • Eigene Gesundheit: Pflegende Angehörige haben ein erhöhtes Risiko für Burnout und Depression

Umso wichtiger ist es, sich Unterstützung zu holen und die Pflege nicht unentgolten zu leisten. Informieren Sie sich über Ihre Rechte als pflegende Angehörige und die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

Entschädigung bei psychischer Pflege

Auch die Pflege von psychisch erkrankten Angehörigen kann über die Krankenkasse entschädigt werden. Voraussetzung ist, dass die Person eine anerkannte Hilflosenentschädigung bezieht. Bei Demenz wird die Hilflosigkeit häufig über die dauernde persönliche Überwachung begründet, auch wenn die körperliche Selbstständigkeit noch teilweise erhalten ist.

Die Grundpflege und Behandlungspflege (z.B. Medikamentenverabreichung) werden nach KLV abgerechnet. Bei psychischen Erkrankungen kommen oft auch psychiatrische Spitex-Leistungen hinzu, die von spezialisierten Fachpersonen erbracht werden.

Als pflegende/r Angehörige/r können Sie für die von Ihnen erbrachten Pflegeleistungen einen Lohn von bis zu CHF 51'900 pro Jahr erhalten. Die genaue Höhe hängt vom Pflegebedarf und dem Kanton ab. Berechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Lohnrechner.

Unterstützungsangebote in der Schweiz

Neben der Entschädigung über die Spitex gibt es weitere Anlaufstellen:

  • Alzheimer Schweiz: Beratung und Entlastungsangebote für Angehörige von Demenzerkrankten
  • Pro Mente Sana: Beratung für Angehörige psychisch erkrankter Menschen
  • Psychiatrische Spitex: Spezialisierte ambulante psychiatrische Pflege zu Hause
  • Entlastungsdienste: Stundenweise Betreuung, damit Sie als Angehörige/r Pausen einlegen können

pfleg.ch ag unterstützt Sie bei der Organisation und vermittelt Sie an eine passende Spitex-Organisation. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung oder informieren Sie sich über die Angehörigenpflege.

Pflegen Sie einen Angehörigen?

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung von bis zu CHF 51'900 pro Jahr zusteht.