Psychische Pflege zu Hause: Angehoerige mit psychischen Erkrankungen betreuen
Die Pflege von Angehoerigen mit psychischen Erkrankungen wie Demenz, Depression oder Angststoerungen stellt besondere Anforderungen. Neben der koerperlichen Pflege braucht es Geduld, Verstaendnis und oft eine rund-um-die-Uhr-Betreuung. In der Schweiz haben auch pflegende Angehoerige von psychisch erkrankten Personen Anspruch auf Entschaedigung.
Was umfasst psychische Pflege?
Psychische Pflege zu Hause geht weit ueber die klassische Koerperpflege hinaus. Sie umfasst:
- Tagesstrukturierung: Einen geregelten Tagesablauf sicherstellen, der Orientierung und Sicherheit gibt
- Ueberwachung: Dauernde persoenliche Ueberwachung bei Weglauftendenz, Selbstgefaehrdung oder Verwirrtheit
- Medikamentenmanagement: Sicherstellen, dass Psychopharmaka korrekt und regelmaessig eingenommen werden
- Krisenintervention: Deeskalation bei Unruhe, Angst oder aggressivem Verhalten
- Grundpflege: Bei fortgeschrittenen Erkrankungen wie Demenz auch Hilfe bei Koerperpflege, Essen und Ankleiden
Besondere Herausforderungen fuer Angehoerige
Psychische Pflege belastet Angehoerige oft staerker als koerperliche Pflege. Die Gruende:
- Emotionale Belastung: Die Persoenlichkeitsveraenderungen des erkrankten Angehoerigen (z.B. bei Demenz) sind emotional besonders schwer zu verarbeiten
- Unvorhersehbarkeit: Psychische Zustaende koennen stark schwanken, was die Planung erschwert
- Isolation: Viele Angehoerige ziehen sich zurueck, weil sie die Betreuung nicht unterbrechen koennen
- Eigene Gesundheit: Pflegende Angehoerige haben ein erhoehtes Risiko fuer Burnout und Depression
Umso wichtiger ist es, sich Unterstuetzung zu holen und die Pflege nicht unentgolten zu leisten. Informieren Sie sich ueber Ihre Rechte als pflegende Angehoerige und die Moeglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Entschaedigung bei psychischer Pflege
Auch die Pflege von psychisch erkrankten Angehoerigen kann ueber die Krankenkasse entschaedigt werden. Voraussetzung ist, dass die Person eine anerkannte Hilflosenentschaedigung bezieht. Bei Demenz wird die Hilflosigkeit haeufig ueber die dauernde persoenliche Ueberwachung begruendet, auch wenn die koerperliche Selbststaendigkeit noch teilweise erhalten ist.
Die Grundpflege und Behandlungspflege (z.B. Medikamentenverabreichung) werden nach KLV abgerechnet. Bei psychischen Erkrankungen kommen oft auch psychiatrische Spitex-Leistungen hinzu, die von spezialisierten Fachpersonen erbracht werden.
Als pflegende/r Angehoerige/r koennen Sie fuer die von Ihnen erbrachten Pflegeleistungen einen Lohn von bis zu CHF 51'900 pro Jahr erhalten. Die genaue Hoehe haengt vom Pflegebedarf und dem Kanton ab. Berechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Lohnrechner.
Unterstuetzungsangebote in der Schweiz
Neben der Entschaedigung ueber die Spitex gibt es weitere Anlaufstellen:
- Alzheimer Schweiz: Beratung und Entlastungsangebote fuer Angehoerige von Demenzerkrankten
- Pro Mente Sana: Beratung fuer Angehoerige psychisch erkrankter Menschen
- Psychiatrische Spitex: Spezialisierte ambulante psychiatrische Pflege zu Hause
- Entlastungsdienste: Stundenweise Betreuung, damit Sie als Angehoerige/r Pausen einlegen koennen
pfleg.ch ag unterstuetzt Sie bei der Organisation und vermittelt Sie an eine passende Spitex-Organisation. Kontaktieren Sie uns fuer eine kostenlose Erstberatung oder informieren Sie sich ueber die Angehoerigenpflege.
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