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Kanton VS

Tarife Spitex Wallis 2026

Hier finden Sie die aktuellen Tarife für Spitex-Leistungen im Kanton Wallis. Die Preise umfassen Pflegeleistungen, Patientenbeteiligung sowie Hauswirtschaft und Betreuung.

Tarife (Pflegeleistungen)

A. Massnahmen der Abklärung und Beratung

inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag

Langzeitpflege CHF 73.06 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege CHF 51.82 pro Stunde

B. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung

Langzeitpflege CHF 59.85 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege CHF 50.97 pro Stunde

C. Massnahmen der Grundpflege (Mischtarif)

Langzeitpflege CHF 49.97 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege CHF 45.13 pro Stunde

Patientenbeteiligung pro Tag

Langzeitpflege CHF 7.65
Akut- und Übergangspflege keine

Hinweis: Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet. Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit. Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung.

Tarife (Hauswirtschaft und Betreuung)

Steuerbares Jahreseinkommen in CHF

bis CHF 40'000 CHF 29.45 pro Stunde
von CHF 40'001 bis CHF 60'000 CHF 31.35 pro Stunde
von CHF 60'001 bis CHF 80'000 CHF 36.10 pro Stunde
über CHF 80'000 CHF 41.80 pro Stunde

Wichtig: Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung.

Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde.
Die Tarife werden nach steuerbarem Jahreseinkommen und -vermögen festgelegt. Ab steuerbarem Vermögen von CHF 100'000 werden 10% des übersteigenden Anteils als Einkommen angerechnet. Für selbstbewohntes Eigenheim gilt eine Vermögensfreigrenze von CHF 300'000. Bei fehlenden Angaben wird der Höchsttarif verrechnet.

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