Angehörigenpflege Zug
Der Kanton Zug gehört zu den Kantonen mit den höchsten Entschädigungssätzen für pflegende Angehörige in der Schweiz.
Entschädigung für Angehörigenpflege in Zug
Zug gehört zu den Kantonen mit den höchsten Entschädigungen für pflegende Angehörige in der Schweiz. Pflegende Angehörige im Kanton Zug haben Anspruch auf einen regulären Lohn von CHF 29.10 bis CHF 41.50 pro Stunde. Die Kosten werden von der Krankenkasse (KVG) über die Spitex finanziert.
Bei einem Pflegeaufwand von 25 Stunden pro Woche ergibt das bis zu CHF 51'900 pro Jahr. Sie erhalten einen regulären Lohnausweis mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen (AHV, BVG, UVG).
Voraussetzungen in Zug
Der Kanton Zug bietet überdurchschnittliche Entschädigungen für pflegende Angehörige.
Für häusliche Pflege vom Hausarzt
Der gepflegten Person (AHV/IV)
Über eine anerkannte Organisation
Beide Personen in der Schweiz wohnhaft
Mehr Details: Hilflosenentschädigung · Entschädigung Angehörigenpflege
So funktioniert es in Zug
Anspruch prüfen
Kontaktieren Sie pfleg.ch ag oder nutzen Sie den Lohnrechner. Wir klären Ihre Situation in Zug kostenlos.
Bedarfsabklärung
Gemeinsam mit der zuständigen Spitex-Organisation in Zug wird der Pflegebedarf vor Ort abgeklärt.
Anstellung
Sie werden bei einer Spitex in Zug angestellt. pfleg.ch ag übernimmt die gesamte Administration.
Entschädigung erhalten
Sie erhalten monatlich Ihren regulären Lohn mit Sozialversicherungsbeiträgen.
Spitex-Organisationen in Zug
Folgende Spitex-Organisationen bieten Angehörigenpflege im Kanton Zug an:
Kosten und Finanzierung
Die Entschädigung wird über die obligatorische Krankenkasse (KVG) finanziert. Für Sie als pflegende/r Angehörige/r entstehen keine Kosten. Die Spitex-Tarife in Zug liegen bei CHF 29.10 bis CHF 41.50 pro Stunde.
Ihre Pflegetätigkeit ist sozialversichert (AHV, BVG, UVG) und zählt für Ihre Altersvorsorge. Zusätzlich können Sie Betreuungsgutschriften beantragen.
Offizielle Quellen für Zug
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf offiziellen Schweizer Quellen.
Häufige Fragen zur Angehörigenpflege in Zug
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Entschädigung, Voraussetzungen und Ablauf in Zug.
Pflegen Sie Angehörige in Zug?
Prüfen Sie kostenlos Ihren Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu CHF 51'900 pro Jahr.
Content last reviewed: April 2026.