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Zugersee mit Blick auf die Berge
Kanton ZG

Angehörigenpflege Zug

Der Kanton Zug gehört zu den Kantonen mit den höchsten Entschädigungssätzen für pflegende Angehörige in der Schweiz.

CHF 29.10–41.50/Std. | Bis CHF 51'900/Jahr | 2 Spitex-Organisationen

Entschädigung für Angehörigenpflege in Zug

Zug gehört zu den Kantonen mit den höchsten Entschädigungen für pflegende Angehörige in der Schweiz. Pflegende Angehörige im Kanton Zug haben Anspruch auf einen regulären Lohn von CHF 29.10 bis CHF 41.50 pro Stunde. Die Kosten werden von der Krankenkasse (KVG) über die Spitex finanziert.

Bei einem Pflegeaufwand von 25 Stunden pro Woche ergibt das bis zu CHF 51'900 pro Jahr. Sie erhalten einen regulären Lohnausweis mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen (AHV, BVG, UVG).

Voraussetzungen in Zug

Der Kanton Zug bietet überdurchschnittliche Entschädigungen für pflegende Angehörige.

Ärztliche Verordnung

Für häusliche Pflege vom Hausarzt

Hilflosenentschädigung

Der gepflegten Person (AHV/IV)

Spitex-Anstellung

Über eine anerkannte Organisation

Wohnsitz Schweiz

Beide Personen in der Schweiz wohnhaft

Mehr Details: Hilflosenentschädigung · Entschädigung Angehörigenpflege

So funktioniert es in Zug

1

Anspruch prüfen

Kontaktieren Sie pfleg.ch ag oder nutzen Sie den Lohnrechner. Wir klären Ihre Situation in Zug kostenlos.

2

Bedarfsabklärung

Gemeinsam mit der zuständigen Spitex-Organisation in Zug wird der Pflegebedarf vor Ort abgeklärt.

3

Anstellung

Sie werden bei einer Spitex in Zug angestellt. pfleg.ch ag übernimmt die gesamte Administration.

4

Entschädigung erhalten

Sie erhalten monatlich Ihren regulären Lohn mit Sozialversicherungsbeiträgen.

Spitex-Organisationen in Zug

Folgende Spitex-Organisationen bieten Angehörigenpflege im Kanton Zug an:

Spitex Zug
Spitex Baar

Kosten und Finanzierung

Die Entschädigung wird über die obligatorische Krankenkasse (KVG) finanziert. Für Sie als pflegende/r Angehörige/r entstehen keine Kosten. Die Spitex-Tarife in Zug liegen bei CHF 29.10 bis CHF 41.50 pro Stunde.

Ihre Pflegetätigkeit ist sozialversichert (AHV, BVG, UVG) und zählt für Ihre Altersvorsorge. Zusätzlich können Sie Betreuungsgutschriften beantragen.

Häufige Fragen zur Angehörigenpflege in Zug

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Entschädigung, Voraussetzungen und Ablauf in Zug.

Pflegen Sie Angehörige in Zug?

Prüfen Sie kostenlos Ihren Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu CHF 51'900 pro Jahr.

Contenu révisé : avril 2026.