Grundpflege zu Hause
Wir unterstützen Sie bei den täglichen Aktivitäten – von der Körperpflege über das Ankleiden bis zur Mobilisation. Damit Sie sicher und selbstbestimmt in Ihrem Zuhause leben können. Grundpflege wird von der Krankenversicherung (KVG) übernommen.
Unsere Grundpflege-Leistungen
Körperpflege
Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden, Zahnpflege, Rasur und Haarpflege.
Mobilisation
Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Transfer ins Bett oder zum Stuhl.
An- und Auskleiden
Hilfe beim An- und Ausziehen, Auswahl passender Kleidung, Schuhanziehen.
Hilfe beim Essen
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Vorbereitung von Mahlzeiten.
Ihre Vorteile
Feste Bezugspersonen
Sie werden von denselben Pflegefachpersonen betreut.
Individuelle Betreuung
Pflegeplanung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.
24/7 erreichbar
Rund um die Uhr Notruf und Unterstützung.
KVG-Abrechnung
Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung.
Kosten im Überblick
Gute Nachrichten: Die Grundpflege wird vollständig von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag.
So funktioniert es
Erstgespräch
Wir lernen Sie kennen und besprechen Ihre Bedürfnisse.
Bedarfsabklärung
Eine Fachperson erstellt einen individuellen Pflegeplan.
Anmeldung
Wir kümmern uns um die Kostenabklärung mit der Kasse.
Pflege startet
Ihre feste Bezugsperson beginnt mit der Betreuung.
Grundpflege nach KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c
Die Grundpflege ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Folgende Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen:
Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Haarpflege, Rasur, Nagelpflege
Ernährung
Nahrung anreichen, Hilfe beim Essen und Trinken, spezielle Diäten berücksichtigen
An- und Auskleiden
Hilfe beim Anziehen, Ausziehen, Kompressionsstrümpfe, Orthesen
Mobilität
Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Treppensteigen, Transfer, Umlagern
Ausscheidung
Begleitung beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung, Katheterpflege
Maximaler KLV-Tarif Grundpflege: CHF 52.60/Std. (Langzeitpflege). Der effektive Tarif variiert je nach Kanton und Spitex-Organisation. Vergleichen Sie die kantonalen Tarife.
Grundpflege durch Angehörige
Grundpflege kann auch von pflegenden Angehörigen erbracht werden. Wenn Sie bei einer Spitex-Organisation angestellt sind, werden Ihre Leistungen von der Krankenkasse vergütet. Sie erhalten einen regulären Lohn mit Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Stundenlohn für Angehörige liegt je nach Kanton und Qualifikation bei CHF 30 bis CHF 37.90. Mit einem Pflegehelferkurs (z.B. SRK) steigt der Lohn. Bei einem Pensum von 25 Stunden pro Woche sind bis zu CHF 51'900 pro Jahr möglich.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Grundpflege?
Die Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten für Grundpflege, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Eine ärztliche Verordnung für häusliche Pflege liegt vor
- Die Pflegeleistungen werden über eine anerkannte Spitex-Organisation erbracht
- Die Leistungen entsprechen den KLV-Vorgaben (Art. 7 Abs. 2 Bst. c)
- Die Bedarfsabklärung hat den Pflegebedarf bestätigt
Häufige Fragen zur Grundpflege
Antworten zu Leistungen, Kosten und Ablauf der Grundpflege zu Hause.
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Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihre Bedürfnisse und finden die passende Lösung für Sie.