Aller au contenu
Grundpflege

Grundpflege zu Hause

Wir unterstützen Sie bei den täglichen Aktivitäten – von der Körperpflege über das Ankleiden bis zur Mobilisation. Damit Sie sicher und selbstbestimmt in Ihrem Zuhause leben können. Grundpflege wird von der Krankenversicherung (KVG) übernommen.

Unsere Grundpflege-Leistungen

Körperpflege

Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden, Zahnpflege, Rasur und Haarpflege.

Mobilisation

Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Transfer ins Bett oder zum Stuhl.

An- und Auskleiden

Hilfe beim An- und Ausziehen, Auswahl passender Kleidung, Schuhanziehen.

Hilfe beim Essen

Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Vorbereitung von Mahlzeiten.

Ihre Vorteile

Feste Bezugspersonen

Sie werden von denselben Pflegefachpersonen betreut.

Individuelle Betreuung

Pflegeplanung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.

24/7 erreichbar

Rund um die Uhr Notruf und Unterstützung.

KVG-Abrechnung

Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung.

Kosten im Überblick

Grundpflege (KVG) Übernommen
Patientenbeteiligung/Tag CHF 7.65
Nachtpflege-Zuschlag Keiner
Erstberatung Kostenlos

Gute Nachrichten: Die Grundpflege wird vollständig von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag.

So funktioniert es

1

Erstgespräch

Wir lernen Sie kennen und besprechen Ihre Bedürfnisse.

2

Bedarfsabklärung

Eine Fachperson erstellt einen individuellen Pflegeplan.

3

Anmeldung

Wir kümmern uns um die Kostenabklärung mit der Kasse.

4

Pflege startet

Ihre feste Bezugsperson beginnt mit der Betreuung.

Grundpflege nach KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c

Die Grundpflege ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Folgende Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen:

Körperpflege

Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Haarpflege, Rasur, Nagelpflege

Ernährung

Nahrung anreichen, Hilfe beim Essen und Trinken, spezielle Diäten berücksichtigen

An- und Auskleiden

Hilfe beim Anziehen, Ausziehen, Kompressionsstrümpfe, Orthesen

Mobilität

Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Treppensteigen, Transfer, Umlagern

Ausscheidung

Begleitung beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung, Katheterpflege

Maximaler KLV-Tarif Grundpflege: CHF 52.60/Std. (Langzeitpflege). Der effektive Tarif variiert je nach Kanton und Spitex-Organisation. Vergleichen Sie die kantonalen Tarife.

Grundpflege durch Angehörige

Grundpflege kann auch von pflegenden Angehörigen erbracht werden. Wenn Sie bei einer Spitex-Organisation angestellt sind, werden Ihre Leistungen von der Krankenkasse vergütet. Sie erhalten einen regulären Lohn mit Sozialversicherungsbeiträgen.

Der Stundenlohn für Angehörige liegt je nach Kanton und Qualifikation bei CHF 30 bis CHF 37.90. Mit einem Pflegehelferkurs (z.B. SRK) steigt der Lohn. Bei einem Pensum von 25 Stunden pro Woche sind bis zu CHF 51'900 pro Jahr möglich.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Grundpflege?

Die Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten für Grundpflege, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Eine ärztliche Verordnung für häusliche Pflege liegt vor
  • Die Pflegeleistungen werden über eine anerkannte Spitex-Organisation erbracht
  • Die Leistungen entsprechen den KLV-Vorgaben (Art. 7 Abs. 2 Bst. c)
  • Die Bedarfsabklärung hat den Pflegebedarf bestätigt

Häufige Fragen zur Grundpflege

Antworten zu Leistungen, Kosten und Ablauf der Grundpflege zu Hause.

Jetzt Grundpflege anfragen

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihre Bedürfnisse und finden die passende Lösung für Sie.