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Pflegefachperson bei der Angehörigenpflege in der Schweiz

Entschädigung für Betreuung? Jetzt in 2 Minuten prüfen.

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihnen für die Betreuung von Angehörigen eine Entschädigung zusteht. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt.

  • Kostenlose & unverbindliche Erstberatung
  • Anspruch auf bis zu CHF 51'900 / Jahr
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Was wird entschädigt?

Die Entschädigung deckt die Betreuung und Pflege von Angehörigen ab, also Eltern, Partner, Kinder, Grosseltern oder andere nahestehende Personen. Entscheidend ist, dass Sie regelmässig bei alltäglichen Verrichtungen helfen, etwa bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, bei der Mobilität oder bei der psychischen Betreuung (z.B. bei Demenz).

Reine Haushaltsarbeit wie Putzen oder Kochen wird in der Regel nicht entschädigt. Es geht um die persönliche Betreuung der pflegebedürftigen Person. Mehr Details zu den verschiedenen Pflegeformen finden Sie auf unserer Seite zur Angehörigenpflege.

Rechtliche Grundlage

Die Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen basiert auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Dieses sieht vor, dass Pflegeleistungen zu Hause von der Grundversicherung übernommen werden, auch wenn sie von Angehörigen erbracht werden.

Ein wegweisendes Bundesgerichtsurteil von 2019 hat klargestellt: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wenn sie über eine anerkannte Spitex-Organisation angestellt sind. Die konkrete Vergütung wird von der jeweiligen Spitex-Organisation innerhalb des geltenden Rahmens festgelegt.

Voraussetzungen für den Anspruch

Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit eine Entschädigung möglich ist:

Die pflegebedürftige Person wohnt in der Schweiz und ist krankenversichert

Es besteht eine ärztliche Verordnung für häusliche Pflege

Die betreute Person hat Anspruch auf Hilflosenentschädigung oder Spitex-Leistungen

Sie sind ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person

Sie leisten regelmässig Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Anstellung und Abrechnung über eine anerkannte Spitex-Organisation.

Entschädigung, Pflegegeld oder Hilflosenentschädigung?

Im Schweizer Pflegerecht gibt es verschiedene finanzielle Leistungen, die oft verwechselt werden. Hier eine klare Abgrenzung:

LeistungEmpfängerFinanzierungBetrag
Entschädigung (Lohn)Pflegende/r Angehörige/rKrankenkasse (KVG) via SpitexBis CHF 51'900/Jahr
HilflosenentschädigungPflegebedürftige PersonAHV / IVCHF 246–984/Monat
BetreuungsgutschriftenPflegende/r Angehörige/rAHV (Rentenanrechnung)Erhöht AHV-Rente
ErgänzungsleistungenPflegebedürftige PersonKanton / BundEinkommensabhängig

Mehr Details: Hilflosenentschädigung · Betreuungsgutschriften · Pflegegeld Schweiz

Wie beantrage ich die Entschädigung?

Der Weg zur Entschädigung verläuft in 5 klar definierten Schritten:

1

Kostenlose Erstberatung

Tag 1

Kontaktieren Sie pfleg.ch ag oder nutzen Sie den Lohnrechner. Wir melden uns innert 12 Stunden.

2

Bedarfsabklärung

Woche 1

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Pflegesituation und den Hilflosenentschädigungs-Anspruch.

3

Ärztliche Verordnung

Woche 1–2

Der Hausarzt stellt die Verordnung für häusliche Pflege aus.

4

Anstellung über Spitex

Woche 2–3

Sie werden offiziell bei einer Spitex-Organisation angestellt. pfleg.ch ag übernimmt die Administration.

5

Erste Entschädigung

Woche 3–4

Sie erhalten Ihren ersten regulären Lohn inkl. Sozialversicherungsbeiträgen.

Voll versichert: Ihre Sozialversicherungen

Da Sie über die Spitex regulär angestellt werden, sind alle Sozialversicherungsbeiträge inklusive. Das unterscheidet die Entschädigung von informeller, unbezahlter Pflege:

AHV/IV/EO

Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung

ALV

Arbeitslosenversicherung

BVG

Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)

UVG

Unfallversicherung

Ihre Pflegetätigkeit zählt somit für Ihre eigene Altersvorsorge. Berechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Lohnrechner.

Jetzt Anspruch prüfen

Kostenlos und unverbindlich: Unser Lohnrechner zeigt Ihnen in 2 Minuten, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

WISSENSWERTES

Häufige Fragen zur Entschädigung

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur finanziellen Entschädigung für pflegende Angehörige.

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