Was wird entschädigt?
Die Entschädigung deckt die Betreuung und Pflege von Angehörigen ab, also Eltern, Partner, Kinder, Grosseltern oder andere nahestehende Personen. Entscheidend ist, dass Sie regelmässig bei alltäglichen Verrichtungen helfen, etwa bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, bei der Mobilität oder bei der psychischen Betreuung (z.B. bei Demenz).
Reine Haushaltsarbeit wie Putzen oder Kochen wird in der Regel nicht entschädigt. Es geht um die persönliche Betreuung der pflegebedürftigen Person. Mehr Details zu den verschiedenen Pflegeformen finden Sie auf unserer Seite zur Angehörigenpflege.
Rechtliche Grundlage
Die Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen basiert auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Dieses sieht vor, dass Pflegeleistungen zu Hause von der Grundversicherung übernommen werden, auch wenn sie von Angehörigen erbracht werden.
Ein wegweisendes Bundesgerichtsurteil von 2019 hat klargestellt: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wenn sie über eine anerkannte Spitex-Organisation angestellt sind. Die konkrete Vergütung wird von der jeweiligen Spitex-Organisation innerhalb des geltenden Rahmens festgelegt.
Voraussetzungen für den Anspruch
Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit eine Entschädigung möglich ist:
Die pflegebedürftige Person wohnt in der Schweiz und ist krankenversichert
Es besteht eine ärztliche Verordnung für häusliche Pflege
Die betreute Person hat Anspruch auf Hilflosenentschädigung oder Spitex-Leistungen
Sie sind ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person
Sie leisten regelmässig Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Anstellung und Abrechnung über eine anerkannte Spitex-Organisation.
Entschädigung, Pflegegeld oder Hilflosenentschädigung?
Im Schweizer Pflegerecht gibt es verschiedene finanzielle Leistungen, die oft verwechselt werden. Hier eine klare Abgrenzung:
| Leistung | Empfänger | Finanzierung | Betrag |
|---|---|---|---|
| Entschädigung (Lohn) | Pflegende/r Angehörige/r | Krankenkasse (KVG) via Spitex | Bis CHF 51'900/Jahr |
| Hilflosenentschädigung | Pflegebedürftige Person | AHV / IV | CHF 246–984/Monat |
| Betreuungsgutschriften | Pflegende/r Angehörige/r | AHV (Rentenanrechnung) | Erhöht AHV-Rente |
| Ergänzungsleistungen | Pflegebedürftige Person | Kanton / Bund | Einkommensabhängig |
Mehr Details: Hilflosenentschädigung · Betreuungsgutschriften · Pflegegeld Schweiz
Wie beantrage ich die Entschädigung?
Der Weg zur Entschädigung verläuft in 5 klar definierten Schritten:
Kostenlose Erstberatung
Tag 1Kontaktieren Sie pfleg.ch ag oder nutzen Sie den Lohnrechner. Wir melden uns innert 12 Stunden.
Bedarfsabklärung
Woche 1Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Pflegesituation und den Hilflosenentschädigungs-Anspruch.
Ärztliche Verordnung
Woche 1–2Der Hausarzt stellt die Verordnung für häusliche Pflege aus.
Anstellung über Spitex
Woche 2–3Sie werden offiziell bei einer Spitex-Organisation angestellt. pfleg.ch ag übernimmt die Administration.
Erste Entschädigung
Woche 3–4Sie erhalten Ihren ersten regulären Lohn inkl. Sozialversicherungsbeiträgen.
Voll versichert: Ihre Sozialversicherungen
Da Sie über die Spitex regulär angestellt werden, sind alle Sozialversicherungsbeiträge inklusive. Das unterscheidet die Entschädigung von informeller, unbezahlter Pflege:
Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung
Arbeitslosenversicherung
Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
Unfallversicherung
Ihre Pflegetätigkeit zählt somit für Ihre eigene Altersvorsorge. Berechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Lohnrechner.
Jetzt Anspruch prüfen
Kostenlos und unverbindlich: Unser Lohnrechner zeigt Ihnen in 2 Minuten, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Offizielle Quellen
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf offiziellen Schweizer Quellen.