Angehörige pflegen in der Schweiz: In 5 Schritten zur Entschädigung
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und möchten dafür entschädigt werden? In der Schweiz haben pflegende Angehörige Anspruch auf einen regulären Lohn von bis zu CHF 51'900 pro Jahr. Dieser Guide zeigt Ihnen in fünf klaren Schritten, wie Sie von der informellen Pflege zur offiziellen Anstellung und Entschädigung gelangen.
Die 5 Schritte zur Entschädigung
Pflegebedarf abklären lassen
Lassen Sie den Pflegebedarf Ihres Angehörigen durch den Hausarzt oder die Spitex beurteilen. Eine ärztliche Verordnung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Hilflosenentschädigung beantragen
Melden Sie die Hilflosigkeit bei der AHV/IV-Ausgleichskasse an. Die Hilflosenentschädigung ist oft Voraussetzung für die Entschädigung pflegender Angehöriger.
Spitex-Organisation kontaktieren
Nehmen Sie Kontakt mit einer Spitex-Organisation auf, die pflegende Angehörige anstellt. pfleg.ch ag übernimmt die Vermittlung und Administration für Sie.
Anstellung als pflegende/r Angehörige/r
Lassen Sie sich offiziell bei der Spitex anstellen. So werden Ihre Pflegeleistungen über die Krankenkasse abgerechnet und Sie erhalten einen regulären Lohn.
Entschädigung erhalten
Nach der Anstellung erhalten Sie monatlich Ihren Pflegelohn. Die Abrechnung läuft über die Spitex direkt mit der Krankenkasse. Bis CHF 51'900 pro Jahr sind möglich.
Welche Pflegeleistungen werden entschädigt?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Pflegeleistungen nach KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung). Dazu gehören:
- Grundpflege: Körperpflege, Essen anreichen, Ankleiden, Hilfe beim Aufstehen und Hinlegen
- Behandlungspflege: Medikamentenverabreichung, Wundversorgung, Injektionen, Blutdruckmessung
- Abklärung und Beratung: Bedarfsabklärung, Pflegeplanung, Beratung der Angehörigen
Reine Betreuungsleistungen (Gesellschaft, Begleitung) werden nicht von der Grundversicherung übernommen, können aber über Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen finanziert werden.
Voraussetzungen für die Entschädigung
Damit Sie als pflegende/r Angehörige/r entschädigt werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die gepflegte Person hat eine ärztliche Verordnung für Pflege zu Hause
- Es besteht eine anerkannte Hilflosigkeit (AHV/IV)
- Sie sind bei einer Spitex-Organisation angestellt
- Sie wohnen in der Schweiz
Sie müssen keinen Pflegekurs absolviert haben, um sich anstellen zu lassen. Allerdings beeinflusst die Ausbildung den Stundenlohn. Einen Überblick über die kantonalen Regelungen finden Sie unter Pflegegeld Schweiz.
Wie pfleg.ch Sie unterstützt
pfleg.ch ag begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Wir übernehmen die Bedarfsabklärung, die Vermittlung an eine Spitex-Organisation, die Anstellung und die gesamte Administration inklusive Lohnabrechnung. Für Sie entstehen keine Kosten, da die Pflege über die Krankenkasse finanziert wird.
Der erste Schritt ist eine unverbindliche Beratung. Nutzen Sie unseren Lohnrechner, um Ihren Anspruch zu prüfen, oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir melden uns innerhalb von 12 Stunden bei Ihnen.
Pflegen Sie einen Angehörigen?
Prüfen Sie kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung von bis zu CHF 51'900 pro Jahr zusteht.