Angehoerige pflegen in der Schweiz: In 5 Schritten zur Entschaedigung
Sie pflegen einen Angehoerigen zu Hause und moechten dafuer entschaedigt werden? In der Schweiz haben pflegende Angehoerige Anspruch auf einen regulaeren Lohn von bis zu CHF 51'900 pro Jahr. Dieser Guide zeigt Ihnen in fuenf klaren Schritten, wie Sie von der informellen Pflege zur offiziellen Anstellung und Entschaedigung gelangen.
Die 5 Schritte zur Entschaedigung
Pflegebedarf abklaeren lassen
Lassen Sie den Pflegebedarf Ihres Angehoerigen durch den Hausarzt oder die Spitex beurteilen. Eine aerztliche Verordnung ist die Grundlage fuer alle weiteren Schritte.
Hilflosenentschaedigung beantragen
Melden Sie die Hilflosigkeit bei der AHV/IV-Ausgleichskasse an. Die Hilflosenentschaedigung ist oft Voraussetzung fuer die Entschaedigung pflegender Angehoeriger.
Spitex-Organisation kontaktieren
Nehmen Sie Kontakt mit einer Spitex-Organisation auf, die pflegende Angehoerige anstellt. pfleg.ch ag uebernimmt die Vermittlung und Administration fuer Sie.
Anstellung als pflegende/r Angehoerige/r
Lassen Sie sich offiziell bei der Spitex anstellen. So werden Ihre Pflegeleistungen ueber die Krankenkasse abgerechnet und Sie erhalten einen regulaeren Lohn.
Entschaedigung erhalten
Nach der Anstellung erhalten Sie monatlich Ihren Pflegelohn. Die Abrechnung laeuft ueber die Spitex direkt mit der Krankenkasse. Bis CHF 51'900 pro Jahr sind moeglich.
Welche Pflegeleistungen werden entschaedigt?
Die Krankenkasse uebernimmt die Kosten fuer medizinisch notwendige Pflegeleistungen nach KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung). Dazu gehoeren:
- Grundpflege: Koerperpflege, Essen anreichen, Ankleiden, Hilfe beim Aufstehen und Hinlegen
- Behandlungspflege: Medikamentenverabreichung, Wundversorgung, Injektionen, Blutdruckmessung
- Abklaerung und Beratung: Bedarfsabklaerung, Pflegeplanung, Beratung der Angehoerigen
Reine Betreuungsleistungen (Gesellschaft, Begleitung) werden nicht von der Grundversicherung uebernommen, koennen aber ueber Hilflosenentschaedigung oder Ergaenzungsleistungen finanziert werden.
Voraussetzungen fuer die Entschaedigung
Damit Sie als pflegende/r Angehoerige/r entschaedigt werden, muessen folgende Bedingungen erfuellt sein:
- Die gepflegte Person hat eine aerztliche Verordnung fuer Pflege zu Hause
- Es besteht eine anerkannte Hilflosigkeit (AHV/IV)
- Sie sind bei einer Spitex-Organisation angestellt
- Sie wohnen in der Schweiz
Sie muessen keinen Pflegekurs absolviert haben, um sich anstellen zu lassen. Allerdings beeinflusst die Ausbildung den Stundenlohn. Einen Ueberblick ueber die kantonalen Regelungen finden Sie unter Pflegegeld Schweiz.
Wie pfleg.ch Sie unterstuetzt
pfleg.ch ag begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Wir uebernehmen die Bedarfsabklaerung, die Vermittlung an eine Spitex-Organisation, die Anstellung und die gesamte Administration inklusive Lohnabrechnung. Fuer Sie entstehen keine Kosten, da die Pflege ueber die Krankenkasse finanziert wird.
Der erste Schritt ist eine unverbindliche Beratung. Nutzen Sie unseren Lohnrechner, um Ihren Anspruch zu pruefen, oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir melden uns innerhalb von 12 Stunden bei Ihnen.
Pflegen Sie einen Angehoerigen?
Pruefen Sie kostenlos, ob Ihnen eine Entschaedigung von bis zu CHF 51'900 pro Jahr zusteht.