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Kanton JU Zentrale Organisation «Fondation jurassienne pour l'aide et les soins à domicile»

Angehörigenpflege im Kanton Jura

Der Kanton Jura, der jüngste Kanton der Schweiz (gegründet 1979), unterstützt pflegende Angehörige über die «Fondation...

Jüngster Kanton der Schweiz mit modernem GesundheitssystemZentrale Organisation «Fondation jurassienne pour l'aide et les soins à domicile»Entschädigung bis CHF 38.30/Std.
Pflegeberatung im persönlichen Gespräch

Vor Ort wichtig

Jüngster Kanton der Schweiz mit modernem Gesundheitssystem

Wichtige regionale Stellen in Jura: Fondation jurassienne pour l'aide et les soins à domicile.

Das zeichnet Jura aus

Jüngster Kanton der Schweiz mit modernem Gesundheitssystem

Zentrale Organisation «Fondation jurassienne pour l'aide et les soins à domicile»

Entschädigung bis CHF 38.30/Std.

Versorgung in allen drei Bezirken gewährleistet

Wichtige Punkte in Jura

Im Kanton Jura ist eine ärztliche Bedarfsabklärung erforderlich. Die pflegebedürftige Person muss im Kanton wohnhaft sein. Die Beratung und Abwicklung erfolgt auf Französisch über die kantonale Stiftung für häusliche Pflege.

Im Kanton Jura sind besonders Fondation jurassienne pour l'aide et les soins à domicile wichtige Anlaufstellen für die praktische Umsetzung vor Ort.

Die kantonale Ausgestaltung reicht von CHF 26.90 bis CHF 38.30 pro Stunde und wird durch die zuständige Organisation konkret eingeordnet.

Jüngster Kanton der Schweiz mit modernem Gesundheitssystem

So funktioniert es in Jura

In Jura sind besonders Fondation jurassienne pour l'aide et les soins à domicile und die kantonalen Fachstellen für die praktische Umsetzung relevant. Deshalb lohnt sich der Blick auf den lokalen Ablauf statt auf eine rein allgemeine Beschreibung.

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Ausgangslage in Jura einordnen

Der jüngste Kanton der Schweiz unterstützt pflegende Angehörige über die kantonale Gesundheitsversorgung.

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Voraussetzungen und Unterlagen klären

Im Kanton Jura ist eine ärztliche Bedarfsabklärung erforderlich. Die pflegebedürftige Person muss im Kanton wohnhaft sein. Die Beratung und Abwicklung erfolgt auf Französisch über die kantonale Stiftung für häusliche Pflege.

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Passende Stellen kontaktieren

Das Service de la santé publique des Kantons Jura ist unter 032 420 51 11 erreichbar. Die «Fondation jurassienne pour l'aide et les soins à domicile» bietet kostenlose Beratungen auf Französisch an. pfleg.ch ag unterstützt Sie ebenfalls bei der Abklärung Ihrer Ansprüche.

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Vergütung laufend absichern

Im Kanton Jura beträgt die Entschädigung für pflegende Angehörige bis zu CHF 38.30 pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt über die «Fondation jurassienne pour l'aide et les soins à domicile». Jährlich sind CHF 20'000 bis CHF 40'000 möglich.

Häufige Fragen zur Angehörigenpflege in Jura

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Voraussetzungen, regionaler Einordnung und Vergütung in Jura.

Pflegen Sie Angehörige in Jura?

Wir klären mit Ihnen, welche Rolle Fondation jurassienne pour l'aide et les soins à domicile in Jura übernimmt und wie Sie den Weg bis zur Vergütung sauber aufsetzen.