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Kanton ZH Dichtes Spitex-Netzwerk mit über 80 Organisationen

Angehörigenpflege im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich profitieren pflegende Angehörige von einem der bestausgebauten Unterstützungssysteme der Schweiz.

Überdurchschnittliche Entschädigung bis CHF 41.90/Std.Dichtes Spitex-Netzwerk mit über 80 OrganisationenKantonales Programm «Betreuende und pflegende Angehörige»
Pflegeberaterin von pfleg.ch ag

Vor Ort wichtig

Überdurchschnittliche Entschädigung bis CHF 41.90/Std.

Wichtige regionale Stellen in Zürich: Spitex Zürich, Spitex Limmat und Spitex Sihl.

Das zeichnet Zürich aus

Überdurchschnittliche Entschädigung bis CHF 41.90/Std.

Dichtes Spitex-Netzwerk mit über 80 Organisationen

Kantonales Programm «Betreuende und pflegende Angehörige»

Breites Entlastungsangebot inkl. Tages- und Nachtstrukturen

Wichtige Punkte in Zürich

Die pflegebedürftige Person muss im Kanton Zürich wohnen und eine ärztliche Bedarfsabklärung vorliegen. Pflegende Angehörige müssen keine formale Pflegeausbildung haben, werden aber durch die Spitex eingeführt und begleitet. Eine Anstellung über eine anerkannte Spitex-Organisation ist Voraussetzung für die Entschädigung.

Im Kanton Zürich sind besonders Spitex Zürich, Spitex Limmat und Spitex Sihl wichtige Anlaufstellen für die praktische Umsetzung vor Ort.

Die kantonale Ausgestaltung reicht von CHF 29.40 bis CHF 41.90 pro Stunde und wird durch die zuständige Organisation konkret eingeordnet.

Überdurchschnittliche Entschädigung bis CHF 41.90/Std.

So funktioniert es in Zürich

In Zürich sind besonders Spitex Zürich, Spitex Limmat, Spitex Sihl und die kantonalen Fachstellen für die praktische Umsetzung relevant. Deshalb lohnt sich der Blick auf den lokalen Ablauf statt auf eine rein allgemeine Beschreibung.

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Ausgangslage in Zürich einordnen

Der Kanton Zürich bietet umfassende Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Entschädigung erfolgt über anerkannte Spitex-Organisationen.

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Voraussetzungen und Unterlagen klären

Die pflegebedürftige Person muss im Kanton Zürich wohnen und eine ärztliche Bedarfsabklärung vorliegen. Pflegende Angehörige müssen keine formale Pflegeausbildung haben, werden aber durch die Spitex eingeführt und begleitet. Eine Anstellung über eine anerkannte Spitex-Organisation ist Voraussetzung für die Entschädigung.

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Passende Stellen kontaktieren

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich betreibt eine Anlaufstelle für pflegende Angehörige unter 043 259 51 51. Zudem bieten die regionalen Spitex-Organisationen kostenlose Erstberatungen an. Auch pfleg.ch ag berät Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten im Kanton Zürich.

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Vergütung laufend absichern

Im Kanton Zürich können pflegende Angehörige bis zu CHF 41.90 pro Stunde erhalten. Die genaue Höhe hängt von der Art der Pflegeleistung ab – Grundpflege, Behandlungspflege und Abklärung werden unterschiedlich vergütet. Über das Jahr gerechnet sind Entschädigungen von CHF 30'000 bis CHF 50'000 möglich.

Häufige Fragen zur Angehörigenpflege in Zürich

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Voraussetzungen, regionaler Einordnung und Vergütung in Zürich.

Pflegen Sie Angehörige in Zürich?

Wir klären mit Ihnen, welche Rolle Spitex Zürich in Zürich übernimmt und wie Sie den Weg bis zur Vergütung sauber aufsetzen.