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Pflegefachperson bei der Angehörigenpflege in der Schweiz

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Was wird entschädigt?

Die Entschädigung deckt die Betreuung und Pflege von Angehörigen ab, also Eltern, Partner, Kinder, Grosseltern oder andere nahestehende Personen. Entscheidend ist, dass Sie regelmässig bei alltäglichen Verrichtungen helfen, etwa bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, bei der Mobilität oder bei der psychischen Betreuung (z.B. bei Demenz).

Reine Haushaltsarbeit wie Putzen oder Kochen wird in der Regel nicht entschädigt. Es geht um die persönliche Betreuung der pflegebedürftigen Person. Mehr Details zu den verschiedenen Pflegeformen finden Sie auf unserer Seite zur Angehörigenpflege.

Rechtliche Grundlage

Die Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen basiert auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Dieses sieht vor, dass Pflegeleistungen zu Hause von der Grundversicherung übernommen werden, auch wenn sie von Angehörigen erbracht werden.

Ein wegweisendes Bundesgerichtsurteil von 2019 hat klargestellt: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wenn sie über eine anerkannte Spitex-Organisation angestellt sind. Die konkrete Vergütung wird von der jeweiligen Spitex-Organisation innerhalb des geltenden Rahmens festgelegt.

Voraussetzungen für den Anspruch

Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit eine Entschädigung möglich ist:

Die pflegebedürftige Person wohnt in der Schweiz und ist krankenversichert

Es besteht eine ärztliche Verordnung für häusliche Pflege

Die betreute Person hat Anspruch auf Hilflosenentschädigung oder Spitex-Leistungen

Sie sind ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person

Sie leisten regelmässig Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Anstellung und Abrechnung über eine anerkannte Spitex-Organisation.

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