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Kanton GE

Tarife Spitex Genf 2026

Hier finden Sie die aktuellen Tarife für Spitex-Leistungen im Kanton Genf. Die Preise umfassen Pflegeleistungen, Patientenbeteiligung sowie Hauswirtschaft und Betreuung.

Pflegesituation im Kanton Genf

Der Kanton Genf gehört zu den Kantonen mit den höchsten Entschädigungen für Angehörigenpflege.

Genf bietet als internationaler Kanton überdurchschnittliche Entschädigungen für pflegende Angehörige.

Stundenlohn: CHF 29.40 – 41.90 1 Spitex-Organisation

KLV-Leistungen einfach erklärt

Die Spitex-Tarife basieren auf der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Sie unterscheidet drei Kategorien von Pflegeleistungen, die alle von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden:

A. Abklärung & Beratung

Bedarfsabklärung, Pflegeplanung und Beratung der Patienten und Angehörigen. Wird beim Eintritt in die Spitex und regelmässig durchgeführt.

B. Behandlungspflege

Medizinische Massnahmen wie Medikamentenverabreichung, Injektionen, Wundversorgung oder Blutdruckmessung. Nur durch Fachpersonal.

C. Grundpflege

Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen: Körperpflege, Essen anreichen, An- und Auskleiden, Mobilisierung, Toilettengang. Auch durch Angehörige möglich.

Gut zu wissen: Als pflegende/r Angehörige/r können Sie für Grundpflege (Kategorie C) entschädigt werden. Der Stundenlohn im Kanton Genf liegt bei CHF 29.40 bis CHF 41.90. Berechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Lohnrechner.

Tarife (Pflegeleistungen)

A. Massnahmen der Abklärung und Beratung

inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag

Langzeitpflege CHF 79.21 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege CHF 56.19 pro Stunde

B. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung

Langzeitpflege CHF 64.89 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege CHF 55.26 pro Stunde

C. Massnahmen der Grundpflege (Mischtarif)

Langzeitpflege CHF 54.18 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege CHF 48.93 pro Stunde

Patientenbeteiligung pro Tag

Langzeitpflege CHF 7.65
Akut- und Übergangspflege keine

Hinweis: Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet. Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit. Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung.

Tarife (Hauswirtschaft und Betreuung)

Steuerbares Jahreseinkommen in CHF

bis CHF 40'000 CHF 31.93 pro Stunde
von CHF 40'001 bis CHF 60'000 CHF 33.99 pro Stunde
von CHF 60'001 bis CHF 80'000 CHF 39.14 pro Stunde
über CHF 80'000 CHF 45.32 pro Stunde

Wichtig: Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung.

Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde.
Die Tarife werden nach steuerbarem Jahreseinkommen und -vermögen festgelegt. Ab steuerbarem Vermögen von CHF 100'000 werden 10% des übersteigenden Anteils als Einkommen angerechnet. Für selbstbewohntes Eigenheim gilt eine Vermögensfreigrenze von CHF 300'000. Bei fehlenden Angaben wird der Höchsttarif verrechnet.

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Als pflegende/r Angehörige/r können Sie sich bei einer Spitex-Organisation anstellen lassen und einen regulären Lohn erhalten. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. pfleg.ch ag begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Contenu révisé : avril 2026.

À SAVOIR

Häufige Fragen zu Spitex-Tarifen in Genf

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Kosten, Leistungen und Finanzierung der Spitex im Kanton Genf.

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