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Pflegegeld und Entlohnung: Was pflegende Angehörige in der Schweiz verdienen

Pflegende Angehörige leisten eine enorme Arbeit, die in der Schweiz finanziell entschädigt werden kann. Das Pflegegeld wird über die Krankenkasse finanziert, wenn die Pflege über eine Spitex-Organisation abgerechnet wird. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Entlohnung funktioniert, wie hoch sie ausfällt und was Sie dafür tun müssen.

Wie funktioniert die Entlohnung?

In der Schweiz gibt es kein direktes «Pflegegeld», das der Staat an pflegende Angehörige auszahlt. Stattdessen funktioniert die Entlohnung über die Krankenpflegeversicherung (KVG):

  • Sie werden bei einer Spitex-Organisation als Pflegeperson angestellt
  • Die Spitex rechnet Ihre Pflegeleistungen mit der Krankenkasse ab
  • Sie erhalten einen regulären Lohn mit Sozialversicherungsbeiträgen

Das bedeutet: Sie pflegen Ihren Angehörigen weiterhin zu Hause, aber die Pflege wird offiziell anerkannt und über das Gesundheitssystem finanziert. Für Sie entstehen keine Kosten.

Wie viel Lohn erhalten pflegende Angehörige?

Die Höhe der Entlohnung hängt von mehreren Faktoren ab:

FaktorEinfluss auf den Lohn
PflegestufeHöherer Pflegebedarf = höherer Lohn
AusbildungMit Pflegehelferkurs: ca. CHF 35.50/Std. | Ohne: ca. CHF 30/Std.
KantonTarife variieren je nach Kanton und Spitex-Organisation
Stunden pro WocheMax. ca. 25 Std./Woche abrechenbar

Bei einem vollen Pensum sind bis zu CHF 51'900 pro Jahr möglich. Berechnen Sie Ihren individuellen Anspruch mit dem Lohnrechner. Eine Übersicht der kantonalen Tarife finden Sie unter Pflegegeld Schweiz.

Voraussetzungen für die Entlohnung

Damit Sie als pflegende/r Angehörige/r entlohnt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die gepflegte Person hat eine ärztliche Verordnung für Pflege zu Hause
  • Es liegt eine anerkannte Hilflosigkeit vor (HE der AHV/IV)
  • Sie sind bei einer Spitex-Organisation angestellt
  • Die Pflegeleistungen entsprechen den KLV-Vorgaben (Grundpflege, Behandlungspflege)

Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie auf unserer Seite zur Angehörigenpflege. Die Hilflosenentschädigung ist oft der erste Schritt.

Pflegegeld, Lohn oder Entschädigung: Was ist was?

Im Sprachgebrauch werden verschiedene Begriffe verwendet, die unterschiedliche Dinge meinen:

  • Pflegegeld: Allgemeiner Begriff für finanzielle Leistungen im Zusammenhang mit Pflege. In der Schweiz kein fester Rechtsbegriff.
  • Lohn für pflegende Angehörige: Das reguläre Gehalt, das Sie über die Spitex-Anstellung erhalten. Inklusive AHV/IV-Beiträgen und BVG.
  • Hilflosenentschädigung: Leistung der AHV/IV an die pflegebedürftige Person, nicht an die Pflegeperson.
  • Betreuungsgutschriften: AHV-Gutschriften für Personen, die Angehörige pflegen. Diese erhöhen die spätere Rente.

Erfahren Sie mehr über Betreuungsgutschriften und die Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen.

Pflegen Sie einen Angehörigen?

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung von bis zu CHF 51'900 pro Jahr zusteht.