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MiGeL-Liste Schweiz: Mittel- und Gegenständeliste des BAG

Redaktion pfleg.ch Aktualisiert: 6. April 2026

Die MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) regelt, welche medizinischen Hilfsmittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz vergütet werden. Ob Inkontinenzprodukte, Kompressionsstrümpfe oder Blutzuckermessgeräte: Erfahren Sie hier, welche Produkte in der MiGeL gelistet sind, wie die Kostenübernahme funktioniert und wo Sie die aktuelle Liste finden.

Was ist die MiGeL?

Die MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) ist eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geführte Liste, die alle medizinischen Hilfsmittel und Gegenstände aufführt, deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Die MiGeL ist Teil des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und bildet die Grundlage dafür, welche Produkte die Krankenkasse bezahlt.

Für jedes gelistete Produkt legt die MiGeL einen Höchstvergütungsbetrag (HVB) fest. Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bis zu diesem Maximalbetrag. Ist das gewählte Produkt teurer, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.

Die MiGeL wird regelmässig aktualisiert und an neue medizinische Erkenntnisse und Produkte angepasst. Sie ist damit ein zentrales Instrument zur Steuerung der Kosten im Schweizer Gesundheitswesen.

Welche Produkte sind in der MiGeL gelistet?

Die MiGeL-Liste umfasst eine Vielzahl von medizinischen Hilfsmitteln und Gegenständen, die in verschiedene Kategorien eingeteilt sind:

  • Inkontinenzprodukte: Einlagen, Vorlagen, Windelhosen und Bettschutzauflagen für Personen mit Blasen- oder Darmschwäche
  • Kompressionsstrümpfe und Bandagen: Medizinische Kompressionsstrümpfe bei Venenleiden, Lymphödemen oder nach Operationen
  • Blutzuckermessgeräte und Zubehör: Teststreifen, Lanzetten und Messgeräte für Diabetes-Patienten
  • Inhalationsgeräte: Vernebler und Inhalatoren für Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD
  • Verbandsmaterial: Sterile Wundauflagen, Kompressen, Pflaster und Fixiermaterial für die Wundversorgung
  • Gehhilfen: Gehstöcke, Rollatoren und Krücken zur Mobilitätsunterstützung
  • Pflegebetten und Zubehör: Elektrische Pflegebetten, Antidekubitusmatratzen und Bettgitter
  • Prothesen und Orthesen: Hilfsmittel zum Ersatz oder zur Unterstützung von Körperteilen

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Damit die Krankenkasse die Kosten für ein MiGeL-Produkt übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ärztliche Verordnung: In den meisten Fällen benötigen Sie eine Verschreibung (Rezept) Ihres Arztes
  • Das Produkt ist in der MiGeL gelistet: Nur Produkte, die in der aktuellen MiGeL aufgeführt sind, werden vergütet
  • Höchstvergütungsbetrag (HVB): Die Krankenkasse zahlt maximal den festgelegten HVB. Wählen Sie ein teureres Produkt, tragen Sie die Differenz selbst

Beachten Sie zudem den Selbstbehalt: Sie bezahlen in der Regel 10 % der Kosten selbst (maximal 700 Franken pro Jahr) plus die jährliche Franchise. Bei bestimmten Produkten kann der Selbstbehalt abweichen.

Tipp: Fragen Sie vor dem Kauf bei Ihrer Krankenkasse nach, ob das gewünschte Produkt vergütet wird und wie hoch die Kostenübernahme ausfällt. So vermeiden Sie unerwartete Ausgaben.

MiGeL Liste aktuell: Wo finden Sie die Liste?

Die aktuelle MiGeL-Liste wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht und ist online einsehbar. Sie wird regelmässig überarbeitet und an neue Produkte sowie veränderte Preise angepasst.

Sie finden die MiGeL unter anderem auf der offiziellen Website des BAG als PDF-Dokument zum Download. Die Liste ist in verschiedene Produktgruppen und Positionen gegliedert und enthält für jedes Produkt den Höchstvergütungsbetrag, die Gültigkeitsdauer und allfällige Einschränkungen.

Wichtig: Prüfen Sie immer, ob Sie die aktuellste Version der MiGeL verwenden. Die Liste kann sich im Laufe des Jahres ändern, wenn neue Produkte aufgenommen oder bestehende Positionen angepasst werden.

MiGeL und Pflege zu Hause

Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, ist die MiGeL besonders relevant. Viele der benötigten Hilfsmittel und Pflegeartikel sind in der Liste aufgeführt und werden von der Krankenkasse mitfinanziert. Das betrifft etwa Inkontinenzmaterial, Verbandsmaterial, Pflegebetten oder Antidekubitusmatratzen.

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, sollten Sie sich frühzeitig über die MiGeL-Leistungen informieren. So können Sie sicherstellen, dass alle notwendigen Hilfsmittel finanziert werden und die Pflege zu Hause bestmöglich organisiert ist.

Ihr Hausarzt oder die Spitex kann Ihnen dabei helfen, die passenden MiGeL-Produkte zu identifizieren und die notwendigen Verordnungen auszustellen.

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