Aller au contenu
Kanton LU Flächendeckendes Spitex-Netzwerk auch im ländlichen Entlebuch

Angehörigenpflege im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern fördert die Angehörigenpflege aktiv über das kantonale Gesundheitsgesetz und die Dienststelle Soziales und...

Aktive Förderung durch die Dienststelle Soziales und GesellschaftFlächendeckendes Spitex-Netzwerk auch im ländlichen EntlebuchEntschädigung bis CHF 39.90/Std.
Pflegeberaterin von pfleg.ch ag

Vor Ort wichtig

Aktive Förderung durch die Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Wichtige regionale Stellen in Luzern: Spitex Stadt Luzern und Spitex Kantonalverband Luzern.

Das zeichnet Luzern aus

Aktive Förderung durch die Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Flächendeckendes Spitex-Netzwerk auch im ländlichen Entlebuch

Entschädigung bis CHF 39.90/Std.

Kantonale Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Wichtige Punkte in Luzern

Im Kanton Luzern ist eine ärztliche Bedarfsabklärung erforderlich, und die pflegebedürftige Person muss im Kanton wohnhaft sein. Die Anstellung erfolgt über eine anerkannte Spitex-Organisation. Eine formale Pflegeausbildung ist nicht notwendig, da eine Einführung durch Fachpersonen stattfindet.

Im Kanton Luzern sind besonders Spitex Stadt Luzern und Spitex Kantonalverband Luzern wichtige Anlaufstellen für die praktische Umsetzung vor Ort.

Die kantonale Ausgestaltung reicht von CHF 28.00 bis CHF 39.90 pro Stunde und wird durch die zuständige Organisation konkret eingeordnet.

Aktive Förderung durch die Dienststelle Soziales und Gesellschaft

So funktioniert es in Luzern

In Luzern sind besonders Spitex Stadt Luzern, Spitex Kantonalverband Luzern und die kantonalen Fachstellen für die praktische Umsetzung relevant. Deshalb lohnt sich der Blick auf den lokalen Ablauf statt auf eine rein allgemeine Beschreibung.

1

Ausgangslage in Luzern einordnen

Der Kanton Luzern fördert die Angehörigenpflege über das kantonale Gesundheitsgesetz und unterstützt Familien bei der häuslichen Pflege.

2

Voraussetzungen und Unterlagen klären

Im Kanton Luzern ist eine ärztliche Bedarfsabklärung erforderlich, und die pflegebedürftige Person muss im Kanton wohnhaft sein. Die Anstellung erfolgt über eine anerkannte Spitex-Organisation. Eine formale Pflegeausbildung ist nicht notwendig, da eine Einführung durch Fachpersonen stattfindet.

3

Passende Stellen kontaktieren

Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) des Kantons Luzern ist unter 041 228 60 60 erreichbar. Auch die Spitex Stadt Luzern und der Kantonalverband bieten kostenlose Beratungen an. pfleg.ch ag unterstützt Sie ebenfalls bei der Abklärung Ihrer Ansprüche im Kanton Luzern.

4

Vergütung laufend absichern

Im Kanton Luzern beträgt die Entschädigung für pflegende Angehörige bis zu CHF 39.90 pro Stunde. Die Vergütung variiert je nach Art der Pflegeleistung und wird über eine anerkannte Spitex-Organisation abgerechnet. Pro Jahr sind Entschädigungen von CHF 25'000 bis CHF 45'000 realistisch.

Häufige Fragen zur Angehörigenpflege in Luzern

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Voraussetzungen, regionaler Einordnung und Vergütung in Luzern.

Pflegen Sie Angehörige in Luzern?

Wir klären mit Ihnen, welche Rolle Spitex Stadt Luzern in Luzern übernimmt und wie Sie den Weg bis zur Vergütung sauber aufsetzen.