Angehörigenpflege im Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau fördert die Angehörigenpflege über das Departement für Finanzen und Soziales und das kantonale...
Vor Ort wichtig
Enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Spitex
Wichtige regionale Stellen in Thurgau: Spitex Thurgau und Spitex Frauenfeld.
Das zeichnet Thurgau aus
Enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Spitex
Ländlich geprägte, wohnortnahe Betreuung
Entschädigung bis CHF 38.70/Std.
Kantonale Förderung über das Departement für Finanzen und Soziales
Wichtige Punkte in Thurgau
Im Kanton Thurgau ist eine ärztliche Verordnung des Pflegebedarfs notwendig. Die pflegebedürftige Person muss im Kanton wohnhaft sein. Die Anstellung erfolgt über eine anerkannte Spitex-Organisation, eine Pflegeausbildung ist nicht erforderlich.
Im Kanton Thurgau sind besonders Spitex Thurgau und Spitex Frauenfeld wichtige Anlaufstellen für die praktische Umsetzung vor Ort.
Die kantonale Ausgestaltung reicht von CHF 27.20 bis CHF 38.70 pro Stunde und wird durch die zuständige Organisation konkret eingeordnet.
Enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Spitex
So funktioniert es in Thurgau
In Thurgau sind besonders Spitex Thurgau, Spitex Frauenfeld und die kantonalen Fachstellen für die praktische Umsetzung relevant. Deshalb lohnt sich der Blick auf den lokalen Ablauf statt auf eine rein allgemeine Beschreibung.
Ausgangslage in Thurgau einordnen
Der Kanton Thurgau unterstützt pflegende Angehörige im Rahmen des Gesundheitsgesetzes.
Voraussetzungen und Unterlagen klären
Im Kanton Thurgau ist eine ärztliche Verordnung des Pflegebedarfs notwendig. Die pflegebedürftige Person muss im Kanton wohnhaft sein. Die Anstellung erfolgt über eine anerkannte Spitex-Organisation, eine Pflegeausbildung ist nicht erforderlich.
Passende Stellen kontaktieren
Das Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau ist unter 058 345 53 40 erreichbar. Die Spitex Thurgau und die Spitex Frauenfeld bieten kostenlose Beratungen an. pfleg.ch ag steht Ihnen für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.
Vergütung laufend absichern
Im Kanton Thurgau beträgt die Entschädigung für pflegende Angehörige bis zu CHF 38.70 pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt über die Spitex Thurgau oder die Spitex Frauenfeld. Jährlich sind Entschädigungen von CHF 20'000 bis CHF 42'000 möglich.
Häufige Fragen zur Angehörigenpflege in Thurgau
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Voraussetzungen, regionaler Einordnung und Vergütung in Thurgau.
Pflegen Sie Angehörige in Thurgau?
Wir klären mit Ihnen, welche Rolle Spitex Thurgau in Thurgau übernimmt und wie Sie den Weg bis zur Vergütung sauber aufsetzen.