Patientenverfügung Schweiz: Vorsorge für den Ernstfall
Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. In der Schweiz hat jede urteilsfähige Person das Recht, eine Patientenverfügung zu erstellen. Erfahren Sie hier alles Wichtige, von der Erstellung bis zu den rechtlichen Grundlagen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festhalten, welche medizinischen Behandlungen Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Sie ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 370-373) verankert und für Ärzte und Pflegende verbindlich.
Die Patientenverfügung Schweiz umfasst typischerweise Regelungen zu: lebenserhaltenden Massnahmen, künstlicher Ernährung und Beatmung, Schmerzbehandlung und Palliativpflege sowie der Bestimmung einer Vertretungsperson für medizinische Entscheide.
Eine Patientenverfügung ist nicht dasselbe wie eine Vorsorgevollmacht. Während die Patientenverfügung medizinische Wünsche festhält, regelt ein Vorsorgeauftrag die allgemeine Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten.
Patientenverfügung erstellen: So geht’s
Eine Patientenverfügung in der Schweiz muss schriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen, um Zweifel an der Echtheit auszuschliessen.
Schritt für Schritt zur Patientenverfügung
- Vorlage besorgen: Nutzen Sie ein Formular für die Patientenverfügung Schweiz (z.B. von der FMH, Pro Senectute oder dem Schweizerischen Roten Kreuz)
- Inhalte festlegen: Entscheiden Sie, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen
- Vertretungsperson bestimmen: Benennen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre Wünsche gegenüber dem Behandlungsteam vertritt
- Unterschreiben und datieren: Handschriftliche Unterschrift und Datum sind zwingend
- Aufbewahrung: Informieren Sie Ihre Vertretungsperson und Ihren Hausarzt. Tragen Sie den Aufbewahrungsort auf der Versichertenkarte ein
Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Januar 2013 ist die Patientenverfügung im revidierten Erwachsenenschutzrecht (ZGB Art. 370-373) geregelt. Wichtige rechtliche Aspekte:
- Ärzte sind verpflichtet, eine Patientenverfügung zu befolgen, sofern sie nicht gegen das Gesetz verstösst
- Die Verfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden
- Sie muss von einer urteilsfähigen Person erstellt werden
- Es gibt kein Mindestalter, Urteilsfähigkeit ist entscheidend
- Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft bei Zweifeln die Gültigkeit
Patientenverfügung: Muster und Vorlage
Ein Formular für die Patientenverfügung in der Schweiz erhalten Sie kostenlos bei folgenden Organisationen:
- FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte): Standardisierte Vorlage mit medizinischen Detailoptionen
- Pro Senectute: Beratung und Vorlage speziell für ältere Menschen
- Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK): Kompakte Vorlage mit Erläuterungen
- Dialog Ethik: Ausführliche Patientenverfügung mit individueller Beratung
Tipp: Lassen Sie sich bei der Erstellung beraten, von Ihrem Hausarzt, einer Beratungsstelle oder einer Rechtsberatung. Eine gut formulierte Patientenverfügung gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit.
Unterschied: Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag & Generalvollmacht
| Dokument | Zweck | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Patientenverfügung | Medizinische Behandlungswünsche | Bei Urteilsunfähigkeit |
| Vorsorgeauftrag | Vertretung in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Belangen | Bei dauerhafter Urteilsunfähigkeit |
| Generalvollmacht | Umfassende Vertretung in allen Angelegenheiten | Sofort gültig (auch bei Urteilsfähigkeit) |
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