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Vorsorgeauftrag Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen

Redaktion pfleg.ch Geprüft von Pflegefachperson HF Aktualisiert: 6. April 2026

Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. In der Schweiz kann jede urteilsfähige Person einen Vorsorgeauftrag erstellen und damit festlegen, wer die Personen-, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr übernimmt. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Vorsorgeauftrag erstellen, was er enthalten muss und wie er sich von der Patientenverfügung unterscheidet.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen beauftragen, in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie dauerhaft urteilsunfähig werden. Der Vorsorgeauftrag ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 360-369) geregelt und seit dem 1. Januar 2013 Teil des neuen Erwachsenenschutzrechts.

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie bestimmen, wer sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmert (Personensorge), wer Ihr Vermögen verwaltet (Vermögenssorge) und wer Sie im Rechtsverkehr vertritt. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wer diese Aufgaben übernimmt.

Der Vorsorgeauftrag tritt erst in Kraft, wenn die KESB die Urteilsunfähigkeit festgestellt und den Auftrag für wirksam erklärt hat.

Vorsorgeauftrag erstellen

Einen Vorsorgeauftrag erstellen können Sie auf zwei Arten: entweder vollständig handschriftlich oder durch notarielle Beurkundung. In beiden Fällen muss der Auftrag datiert und unterschrieben sein.

Was muss der Vorsorgeauftrag enthalten?

Ein vollständiger Vorsorgeauftrag regelt drei zentrale Bereiche:

  • Personensorge: Wer kümmert sich um Ihre Betreuung, Pflege, Gesundheit und Wohnsituation? Wer entscheidet über medizinische Behandlungen?
  • Vermögenssorge: Wer verwaltet Ihre Finanzen, bezahlt Rechnungen, verwaltet Bankkonten und Liegenschaften?
  • Rechtsverkehr: Wer vertritt Sie gegenüber Behörden, schliesst Verträge ab oder kündigt diese?

Schritt für Schritt

  1. Vertrauensperson(en) bestimmen: Wählen Sie eine oder mehrere Personen, die Ihre Interessen vertreten sollen. Benennen Sie auch eine Ersatzperson
  2. Aufgaben festlegen: Bestimmen Sie, welche Bereiche (Personensorge, Vermögenssorge, Rechtsverkehr) die beauftragte Person übernehmen soll
  3. Handschriftlich verfassen oder notariell beurkunden lassen
  4. Datum und Unterschrift: Beides ist zwingend erforderlich
  5. Aufbewahrung: Hinterlegen Sie den Vorsorgeauftrag an einem sicheren Ort und melden Sie den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt

Muss ein Vorsorgeauftrag handschriftlich sein?

Ja, ein Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben sein (inklusive Datum und Unterschrift) oder notariell beurkundet werden. Ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Vorsorgeauftrag ist nicht gültig.

Bei der handschriftlichen Variante muss der gesamte Text eigenhändig geschrieben werden, nicht nur die Unterschrift. Dies dient der Sicherheit und stellt sicher, dass der Auftrag tatsächlich vom Auftraggeber stammt.

Alternativ können Sie den Vorsorgeauftrag von einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen. In diesem Fall darf der Text am Computer verfasst sein. Die notarielle Beurkundung bietet zusätzliche Rechtssicherheit und wird insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen empfohlen.

Unterschied zur Patientenverfügung und Generalvollmacht

DokumentZweckGültigkeit
VorsorgeauftragVertretung in Personensorge, Vermögenssorge und RechtsverkehrBei dauerhafter Urteilsunfähigkeit (durch KESB bestätigt)
PatientenverfügungMedizinische Behandlungswünsche festhaltenBei Urteilsunfähigkeit (medizinische Entscheide)
GeneralvollmachtUmfassende Vertretung in allen AngelegenheitenSofort gültig (auch bei Urteilsfähigkeit)

Während der Vorsorgeauftrag erst bei Urteilsunfähigkeit greift, regelt die Patientenverfügung ausschliesslich medizinische Wünsche. Eine Generalvollmacht hingegen ist sofort gültig und erlischt grundsätzlich bei Urteilsunfähigkeit. Idealerweise ergänzen sich diese Dokumente gegenseitig.

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